8 Einsicht vorliegt, und in welches er die etwa angemeldeten Anträge aufnimmt. Er bringt bei der Versammlung alle zu berathenden Gegenstände zur Sprache nach dem Programm. Er ertheilet Jedem nach der Reihe auf Verlangen das Wort, gestattet keine Unterbrechung, wachet über Anstand, Ordnung und genaue Abstimmung. In Angelegenheiten, welche den Vorsteher selbst betreffen, wird er den Vorsitz dem ältesten Ausschüsse abtreten. 13. Wenn Einhelligkeit der Stimmen nicht erzielt wird, so entscheidet Mehrheit der Stimmen. Bei Versammlungen muß ein Antrag die absolute Mehr heit der Stimmen haben, nur bei Wahlen entscheidet rela tive Mehrheit. 14. Jeder Beschluß wird bei der Versammlung genau formulirt, und in das Protokoll mit ausdrücklicher Bemer kung eingetragen, ob er einhellig, oder mit Stimmenmehrzahl gefaßt wurde, und mit wie vielen Stimmen dafür und da wider er zu Stande kank. Das Protokoll wird gefcrtiget vom Vorsitzenden, dann dem Schriftführer und zwei von der Versammlung erwählten Gliedern. Es wird im Archive aufbewahrt. Der Vorstand und sein Wirkungskreis. 15. Der von der Versammlung erwählte Vorstand, nämlich der Vorsteher und die Ausschüsse, haben die laufen den Geschäfte zu besorgen, und über Angelegenheiten Ver fügungen zu treffen, welche nicht der Genossenschafts-Haupt versammlung vorbehalten sind. 16. Sie sind der Hauptversammlung verantwortlich, ^ und haben der Genossenschaft den Schaden zu ersetzen, der i ihr aus dein Verschulden des Vorstandes zugehen sollte. u