30 durch den Vereins-Commissär und den Liquidator mit der Unterschrift zu bestätigen. Die von der Partei nicht erhobenen, somit zum Capitale zu schlagenden Interessen sind im Geldjournale als Interessen zu verausgaben, sodann für den Einleger als Capitals-Zuwachs im Geldjournale in Empfang zu nehmen, und mit Berufung auf den Journals-Artikel im Einlags-CapitalSbuche bei dem betreffen den Conto als Einlags-, d. i. Capitals-Zuwachs, einzutragen. Zum Beweise dieser Eintragung ist das Folinm des Conto im Geldjournale nachzutragen. 8. 90. Die Jnteresscnberechnung geschieht durch die Liquidaturs- Beamten und wird vom Liquidator controlirt und revidirt. 8. 91. Wann immer ein Einlagsdocument zur Nachlage oder Behebung eingereicht wird, ist in demselben das durch die capitalisirten Zinsen bis zum letzten Rechnungsabschlüsse erwach sene Guthaben ersichtlich zu machen. Zu dem hiedurch für die Partei erwachsenen Lalcko wird bei der Nachlage der Betrag hinzu addirt, und vom Liquidator und Vereins-Commissär bestätiget. Bei der Rückzahlung wird von diesem Lslcko der verlangte Betrag abgezogen, und gleich falls wie bei der Einlage bestätiget. 8. 92. Die Zinsen werden bei der Einlage oder jedesmaligen Nachlage bis zum nächstkommeuden Rechnungsabschlüsse vor hinein berechnet und in den Jnteressenten-Capitalien-Büchern unter der Rubrik „berechnete Zinsen" ausgesetzt, hingegen wer den bei Capitalsrückzahlungen von diesen bis zum nächsten Rechnungsabschlüsse anticipativ vorgeschriebenen Zinsen die für den verlangten Capitalsbctrag bis dahin berechneten 4percentigen Zinsen in Abzug gebracht.