4 eins-Ausschüsse gefaßten Beschlusses übergebenen Jungen selbst in Dienst oder Lehre aufzunehmen, und an ihm alle Obliegenheiten eines Dienstgebers oder Lehrmeisters mit aller Gewissenhaftigkeit zu erfüllen; e) die Theilnahme an dem Vereine so viel als mög lich zu wecken, und edle Menschenfreunde zu be stimmen, denselben entweder mit Geld, alten Klei dungsstücken oder mit Wäsche für die Jungen zu unterstützen. 8- 4. Die Mitglieder des Vereines versammeln sich nach jedem halben Jahre in einem zu bestimmenden Lokale. 8- 5. Zur Giltigkeit eines Beschlusses, welcher durch Stim menmehrheit gefaßt wird, ist die Anwesenheit von wenig stens einem Drittheile der Anzahl sämmtlicher Mitglieder erforderlich. §. 6. Der Vorstand und die Ausschüsse werden für die Dauer eines Jahres mit absoluter Stimmenmehrheit ge wählt. Nach Ablauf des Jahres sind sie wieder wählbar. Bei der Wahl bekommt jedes Mitglied zwei Zettel. Auf dem einen ist der Name des gewünschten Vorstandes, und auf dem zweiten sind die Namen der gewünschten vier Ausschüsse zu schreiben. 8- 8. Drei durch Übereinkunft zu bestimmende Mitglieder haben die Zettel zu sammeln, das Skrutinium vorzuneh men, und das Ergebniß der Wahl bekannt zu geben.