Anmerkung: Im Erkranknngsfalle ist die zur Aufnahme in das Krankenhaus nöthige Anweisung gegen Vorzei gung des Einzahlnngsbüchels bei dem jedesmaligen Vereins-Direktor zu beheben, welche unverweilt erfolgt, wenn die Jahres-Einzahlung gehörig geleistet wurde.