15 von Mitgliedern und Erinnerung an Zah lungssäumige. (Z. 3. 4.) 1). Verwaltung und Fruktifizirung des Vereins vermögens und Verfaßung des jährlichen Re chenschaftsberichtes und Inventars zur Vor lage vor die Generalversammlung (§. 15 <l). o. Besorgung und Uebernahme der Erkrankten in die jeweilig bestimmte Heilanstalt und Ueberwachung der Letzteren in Bezug auf Pflege und beste innere Einrichtung (ß. 5 u). 6. Anweisung von Krankheitsbeiträgen (W. 5 u 9 und 10). s. Die Veranstaltung der Begräbniße oder Ver gütung der Begräbnißkosten für verstorbene Mitglieder (8- 9 4 und 5 — Z. 12 ^.l. 3.) f. Ernennung von Ehrenmitgliedern. 8- 18. Differenzen in Vereinsangelegenheiten, ent- Schiedsgericht, weder der Mitglieder unter sich oder dieser mit der Vereinsdirektion entscheidet endgiltig ein Schieds gericht von fünf hier ansäßigen Kaufleuten, wo von jede Parthei zwei und diese Beiden den Fünf ten bestimmen. Dieses Schiedsgericht entscheidet mit Aus schluß jeder Berufung oder eines anderen Rechts weges und es haben die Vereinsmitglieder sich demselben zu unterwerfen. 8- 19. Eine Auflösung des Vereines unter etwaiger Auflösung. Vertheilung des vorhandenen Vermögens hat nie