stücke, hat die Verpflegung der kranken Mitglie der im Vereinsspitale zu beaufsichtigen, über etwa im Krankenhause vorkommende Mängel bei der Direktion Bericht zu erstatten und deren Abhilfe zu beantragen. Der Kassier bewahrt die Handkassa des Vereines, empfängt die Beiträge der Mitglieder und sonstigen Einkünfte des Vereines, führt das Kassabuch, leistet Zahlungen nur über Auftrag der Direktion (in den oben erwähnten dringenden Fällen ausgenommen) und unter Gegenzeichnung des Direktors, und hat in jeder Direktionssitzung den Kassaansweis vorzulegen. Die Ausschüße haben im Verhinderungs oder Todesfälle des Sekretärs oder Kassiers nach Maßgabe ihrer Stimmenzahl in die Geschäfts führung einzurücken, und sich bei etwa eintreten der weiterer Verhinderung auf dieselbe Weise zu ersetzen. §. 17. Die Vereinsdirektion hält ihre Sitzungen nach Bedarf, woran sich sämmtliche Direktions mitglieder mit vollem Stimmrechte betheiligen, ist bei Anwesenheit von fünf Mitgliedern beschlußfä hig und beschließt mit Stimmenmehrheit mit Aus nahme des Falles in §. 4. Bei Gleichheit der Stimmen entscheidet der Vorsitzende. Geschäfte der Direktion sind: a. Entscheidung über Aufnahme oder Austritt