11 Die nicht erfolgte Zustellung des Rund schreibens an einzelne Mitglieder gibt diesen jedoch kein Recht, deßhalb die Beschlüße der General versammlung anzufechten. Jede Generalversammlung tagt unter dem Vorsitze des jeweiligen Vereinsdirektors und es haben deren Beschlüße für sämmtliche Vereinsan gehörige bindende Giltigkeit. Wahlen erfolgen durch relative Stimmen mehrheit, bei Gleichheit der Stimmen wird eine engere Wahl vorgenommen. Bei Abstimmungen gilt die absolute Stimmenmehrheit; bei Stimmen gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 8- 15- Geschäfte der Generalversammlung sind: rr. Die Wahl der Vereinsdirektion nach Z. 16 und zweier Rechnungsrevidenten. b. Die Festsetzung der Ziffer der Einschreibge bühr für Neueintretende, und des jährlichen Einzahlungsbetrages der Mitglieder, so wie Fixirung des täglichen Kostenbeitrages für erkrankte, nich? im Vereinsspitalc verpflegte Mitglieder. c. Die Bestimmung der Heilanstalt zur Pflege kranker Mitglieder und der Abschluß des dießfälligen Uebereinkommens mit der Spi talsverwaltung. cl. Die Entgegennahme und Prüfung des Re chenschaftsberichtes und Inventars der Ver- einsdirektion. Geschäfte der Generalver sammlung.