Z. 1- Der Zweck des Vereines ist, die erkrankten Mitglieder entweder dnrch Pflege in einer Heil anstalt, oder durch Verabfolgung von Beiträgen zn den Krankheitskosten zu unterstützen, und fer ner den verstorbenen Mitgliedern in Ermanglung eigener Mittel ein anständiges Begräbnis; zu be streiten. 8- 2. Der Verein besteht ans: a. Mitgliedern, b. Ehrenmitgliedern. 8- 3. Um als Mitglied in den Verein eintreten zn können, ist die Angehörigkeit zum Handels stande (Prinzipal, Commis, Praktikant, Lehrling) und der Wohnort Linz oder Urfahr erforderlich. Die Aufnahme geschieht von der Vereins- Direktion (Z. 17 a) durch eine bei derselben ein gereichte schriftliche Beitrittserklärung. Deni Aufgenommenen werden in vier Wo chen nach der Ueberreichung der Beitrittserklärung die Vereinsstatuten mit dem Einzahlungsbüchel zugestellt; er tritt jedoch erst mit der Empfang nahme dieses Büchels seine Rechte als Mitglied an. Personen, welche das SO. Lebensjahr zurück gelegt haben, können nicht mehr in den Verein aufgenommen werden. Zweck des Vereines. Bestand des Vereines. Eintritt in den Verein.