» 17 Bei gleicher Stimmcnzechl ist die Stimme des Vorsitzenden entscheidend. 8- 70. Der Dircctor ist das Hanpt der Dircction und der Gesell schaft, er veranstaltet die Versammlungen der Direktion, prästdirt der Direction und der Generalversammlung, und eröffnet die an die Gesellschaft gerichteten Zuschriften. §- 71. Der Vice-Direktor vertritt in Abwesenheit des Direktors dessen Stelle. 8- 72. Von den vier leitenden Ausschußmitgliedern hat eines den ökonomischen Theil der Geschäfte, eines das Leseinstitut, eines die Gesellschaftscirkel und musikalischen Produktionen, eines die Tanzunterhaltungen zu leiten. Zur Mitwirkung bei den musikalischen Produktionen können auch Nichtmitglieder eingeführt werden. 8-73. Von dem die Oekonomie besorgenden Ausschußmitglicde soll über die sogenannte Einnahme und Ausgabe alle Monate die Rech nung verfaßt und diese der Direction zur Einsicht vorgelegt werden. Diese Rechnungen dienen dem Rechenschaftsberichte, welcher zu Ende des Jahres der Generalversammlung vorgelegt wird, als Belege. 8- 74. Der Secretär ist Referent bei den Sitzungen der Direction, und bei den Generalversammlungen, und leitet die Korrespondenz und die übrigen Schreibgeschäfte des Vereines. 8. 78. Der Protokollführer führt das Protocoll bei den Versamm lungen der Dircction und der ganzen Gesellschaft.