14 Das Directionsmitglicd, welches ohne hinlängliche Entschul digung bei vier aufeinanderfolgenden Sitzungen nicht erscheint, wird als auf seine Wahl verzichtend betrachtet. Ueber die Trif tigkeit der Entschuldigungsgründe entscheidet der Ausschuß. §. 82. Die Wahl des Directors und der 16 Ausschußmitglieder erfolgt schriftlich durch Ausfüllung gedruckter Wahlzettel. §- 83. Ueber das Resultat der Wahl ist ein eigenes Protokoll auf zunehmen, in welchem außer den Gewählten auch 16 derjenigen Mitglieder zn verzeichnen sind, welche die nächst meisten Stim men erhalten haben, und zwar nach der Anzahl Stimmen, die auf dieselben gefallen sind. 8-84. Wenn im Laufe des Jahres der Direktion eines ihrer Mit glieder entzogen wird, so ist der Abgang durch diese letztem zu ersetzen, und zwar in der Ordnung, in welcher sie im Protokolle verzeichnet sind. In derselben Ordnung werden die Ersatzmän ner für die vorübergehend verhinderten Directionsmitglieder zu den einzelnen Sitzungen eingeladen. §- 88. Der Direktion wird das Recht eingeräumt, für den Verein einen Protektor zu wählen. §.'86. Die Direktion bestimmt Tag und Stunde der Generalver sammlung und ladet hiezu die Jahresmitglieder ein. Eine außer ordentliche Generalversammlung ist besonders dann zu berufen, wenn die Direktion durch einen von mindestens 20 Vereinsmit gliedern unterstützten schriftlichen Antrag hiezu aufgefordert wird, und der in dem Antrage zu bezeichnende Berathungs-Gegenstand zum Wirkungskreise der Generalversammlung gehört.