Eingang. §, i, Miese Statuten bezeichnen 1) den Zweck des Vereines, die Mittel der Verwirklichung die ses Zweckes, die Art und Weise der Deckung des erforder lichen Aufwandes, die Rechte und Verbindlichkeiten der Mit glieder. 2) Den organischen Zusammenhang der Elemente des Vereines. Erster Abschnitt. Zweck und Mittet des -Vereines, Flechte und Wichten der Uereins-Wit- gticdcr. 8- 2. Dieser Verein hat den Zweck, a) den Mitgliedern desselben möglichst Gelegenheit zu verschaffen, sich durch Lcctüre, mit jenem, was das öffentliche Leben, und die Literatur allgemein Interessantes darbietet, bekannt zu machen. I>) Derselbe soll sich ferner als Vereinigungsmittel zu geselligen Vergnügungen darstellen. t