In diese Chronik müssen auch insbesondere alle jene Ver
eins-Mitglieder eingezeichnet werden, welche mit Tapferkeits
Medaillen oder anderen Auszeichnungen versehen sind, oder
später ausgezeichnet oder belobt werden.
§. 16.
Zur Aufbewahrung des Bargeldes und der Werth-Papiere
des Vereines wird eine feste Kasse mit doppelter Sperre im Haupt
orte Linz aufgestellt und für deren sichere Unterbringung gesorgt.
Den einen der beiden Schlüssel hat der Kassier, den andern der
Präses-Stellvertreter zu verwahren.
Der Kassier empfängt die Beiträge der Mitglieder von den
Führern mittelst Konsignation und leistet die Zahlungen nach
Beschluß des Verwaltungsrathes auf Anweisung des Präses oder
dessen Stellvertreters und des Schriftführers.
Der Kassier führt das Empfangs- und Ausgabs-Journal
und stellt die Jahresrechnung zur Vorlage an die Vereins-Ver
sammlung nach Rubriken zusammen.
Zur Besorgung der laufenden Auslagen wird ihm eine
Handkasse von 30 fl. belassen.
Monatlich ist das Journal von ihm und dem Präses-Stell
vertreter gemeinschaftlich abzuschließen, und der 30 fl. überstei
gende Rest an die Kasse abzuführen.
Von Vierteljahr zu Vierteljahr ist die Kasse von dem
Präses oder Präses-Stellvertreter und einem durch das Loos
zu bestimmenden Führer zu kontrolliren.
V. Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder.
8- 17.
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, an den Versammlun
gen des Vereines und der Führerschaften Theil zu nehmen, Vor
schläge zu machen und mitzustimmen; ferners im Nothfalle sich
um Unterstützung vom Vereine bei seinem Führer zu melden.
Endlich gebührt jedem Mitglieds im Falle des Ablebens
die ehrenvolle Kondukt-Begleitung von Seite seiner Kameraden,
den Armen die Bestreitung des Begräbnisses vom Vereine.