In diese Chronik müssen auch insbesondere alle jene Ver eins-Mitglieder eingezeichnet werden, welche mit Tapferkeits Medaillen oder anderen Auszeichnungen versehen sind, oder später ausgezeichnet oder belobt werden. §. 16. Zur Aufbewahrung des Bargeldes und der Werth-Papiere des Vereines wird eine feste Kasse mit doppelter Sperre im Haupt orte Linz aufgestellt und für deren sichere Unterbringung gesorgt. Den einen der beiden Schlüssel hat der Kassier, den andern der Präses-Stellvertreter zu verwahren. Der Kassier empfängt die Beiträge der Mitglieder von den Führern mittelst Konsignation und leistet die Zahlungen nach Beschluß des Verwaltungsrathes auf Anweisung des Präses oder dessen Stellvertreters und des Schriftführers. Der Kassier führt das Empfangs- und Ausgabs-Journal und stellt die Jahresrechnung zur Vorlage an die Vereins-Ver sammlung nach Rubriken zusammen. Zur Besorgung der laufenden Auslagen wird ihm eine Handkasse von 30 fl. belassen. Monatlich ist das Journal von ihm und dem Präses-Stell vertreter gemeinschaftlich abzuschließen, und der 30 fl. überstei gende Rest an die Kasse abzuführen. Von Vierteljahr zu Vierteljahr ist die Kasse von dem Präses oder Präses-Stellvertreter und einem durch das Loos zu bestimmenden Führer zu kontrolliren. V. Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder. 8- 17. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, an den Versammlun gen des Vereines und der Führerschaften Theil zu nehmen, Vor schläge zu machen und mitzustimmen; ferners im Nothfalle sich um Unterstützung vom Vereine bei seinem Führer zu melden. Endlich gebührt jedem Mitglieds im Falle des Ablebens die ehrenvolle Kondukt-Begleitung von Seite seiner Kameraden, den Armen die Bestreitung des Begräbnisses vom Vereine.