In den Bezirken werden je nach der Anzahl der beitreten- NM-rs-Mi den Mitglieder Führerschaften gebildet, denen ein Führer vorsteht, dem zur Unterstützung oder für den Fall der Verhin derung ein Führer-Stellvertreter bestellt wird. Zählt eine Führerschaft mehr als 50 Vereins - Mitglieder, M-m-Geh! so wird zur Geschäfts-Erleichterung außer dem Führer-Stellvertre ter noch ein Führer-Gehilfe bestellt. der Bannerträger in den Führerschaften erfolgt durch die Wahl; nur in den' Führerschaften, in denen Führer-Gehilfen bestehen, sind diese zugleich Bannerträger. Er besteht aus dem Präses, dem Präses-Stellvertreter und den Führern, die im Falle der Verhinderung sich durch ihre Stell vertreter ersetzen lassen können. In den einzelnen Führerschaften kommt dem Führer die Besorgung der Geschäfte zu. 8- 11. Dem Verwaltungsrathe stehen ein Schriftführer zur Besorgung der Schreibgeschäfte, des Vereins-Grundbuches und der Vereins-Chronik, zur Aufnahme des Protokolles bei den Sitzun gen des Verwaltungsrathes und des Vereines u. dgl., dann ein Kassier zur Besorgung der Kassegeschäfte und Rechnungsbücher unter Haftung des Vermaltungsrathes zur Seite. Schriftführer und Kassier können auch außer dem Stande des Vereines gewählt werden.