Statuten des khbmtlmM HrMdschckm - Versicherung^ - Vereines unter der Leitung des dermaligen Vereins-Vorstehers Johann Gatterbauer zu Schwertberg. Z. 1. Dieser Verein ist ein gesellschaftlicher Verein von Gebände- besitzern, welche sich die Vergütung für die an ihren Gebäuden erlittenen' Brandschäden wechselseitig zusichern, und dieselben nach diesen Statuten leisten. 8. 2. Jeder, welcher in den Kronländern Oesterreich ob und unter der Enns Gebäude besitzt, kann dieselben bei diesem Vereine versichern j lassen. Z. 3. Miteigenthümer können gemeinschaftlich ihre Gebäude ver sichern.^ > Z. 4. Gegenstände der Versicherung sind bloß Gebäude, u. z. die über der Erde befindlichen Gebäude; übrigens steht dem Vereins-Vorste her das ausdrückliche Recht zu, solchen Gebäuden, bei welchen sich nach seiner Ueberzeugung eine Fcuersgefahr leicht voraussetzen läßt, die Auf nahme in den Verein zu verweigern. Z. 5. Jeder, welcher diesem Vereine beitreten will, hat diese Bei tritts-Erklärung bei dem dermaligen Vereins-Vorsteher entweder münd lich oder schriftlich abzugeben. Der Eintretende tritt in die Rechte und Pflichten eines Vereinsmitgliedes von dem Tage angefangen, wo seine Beitritts-Erklärung vom Vereinsvorsteher angenommen und in das Ver eins-Protokoll eingetragen wird, welches Protokoll der Eintretende zu unterfertigen hat. Diese Erklärung bleibt so lange giltig, bis sie aus drücklich zurückgenommen wird.