19 1. Die Aufnahmsgebühren der neu eintretenden Mit glieder der Stadt Linz und Urfahr mit 10 fl. Oe. W., den Mitgliedern des Landes mit 5 fl. Oc. W. 2. die von den Lehrlingen bei Beginn und Beendi gung der Lehre zu entrichtenden Gebühren und zwar für den ersteren Fall 3 fl., für den letzteren 5 sl. Oc. W. ohne Unterschied. 3. die Jahrcö-Auflagcn der Meister ohne Unterschied mit 50 kr. Oe. W. 4. die Ordnungsstrafen und die von der Gewerbs- behörde wegen Uebertretung der Gewerbevorschristen verhängten Geldbußen. b) von Meile der Gesellen, welche eine eigene Lade haben: 1. Die Einschreibegebühr von jedem in Linz nnd Urfahr in Arbeit eintretenden Gesellen mit 20 kr. Oe. W. 2. die Auflagen der in Linz und Urfahr befindlichen Gesellen alle Quartal mit 20 kr. Oe. W. Die oben angeführten Einkünfte können über Einschrei ten des Vorstehers im Wege der politischen Behörde zwangs weise eingebracht werden. 8- 47. Bon den Einnahmen 1—4 n H. 46 werden verwendet: n) Für das Krankenhaus der barmherzigen Brüder in Linz alljährlich 12 fl. 60 kr. Oe. W., welche jedesmal mit Anfang November dahin abzuführen sind, ii) zur Unterstützung armer Genossenschafts-Mitglieder, e) zur Verpflegung der reisenden Gesellen. Sollten die Einnahmen zur Bestreitung dieser Auslagen nicht ausreichen, so wird der Abgang auf die Genossenschafts- Mitglieder in Linz und Urfahr verhältnißmäßig repartirt. Von den Einnahmen d Z. 46: rr) Für das Krankenhaus der barmherzigen Brüder all jährlich 12 fl. 60 kr. Oe. W. d) für die Quartalmesse jedesmal 1 fl. 50 kr., sohin jährlich 6 fl. v) zur Unterstützung der reisenden Gesellen, denen über einen Feiertag als Unterstützung 40 kr. zu verabreichen sind, welche unter den Gesellen zu repartiern sind.