8- 1- Zweck der Genossenschaft. Die Genossenschaft ist zur Förderung derjenigen An stalten und Vorbereitungen bestimmt, welche die Bedingungen der gemeinsamen gewerblichen Interessen abgeben. Insbesondere obliegt der Genossenschaft: a) Die Sorge für die Erhaltung geregelter Zustände zwi schen den Mitgliedern der Genossenschaft und ihren An gehörigen (Gehülfen und Lehrlingen) hauptsächlich mit Bezug auf den Lehr- und Dienstverband. t>) Die Austragung der bezüglichen Streitigkeiten, o) Die Gründung und Förderung von Fachschulen und die Beaufsichtigung derselben. ä) Die Gründung von Anstalten zur Unterstützung der Mitglieder und Angehörigen der Genossenschaft in Fällen der Erkrankung oder sonstigen Nothlage und die Be aufsichtigung dieser Anstalten; e) die Erstattung der verlangten Auskünfte an die Behör den und die Handelskammer über die in ihrem Wir kungskreise liegenden Verhältniße; f) endlich die Mitwirkung in allen Vorkehrungen der öffent lichen Verwaltung, welche sich ans die Gesammtheit der Gcwerbsgenosscn beziehen. 8- 2. Umfang der Genossenschaft. Die Genossenschaft, für welche gegenwärtiges Statut giltig ist, umfaßt jene Personen, welche in Oberösterreich das Lederer-Gewerbe mit behördlicher Genehmigung selbstständig betreiben, und hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Linz.