50 Die österreichisch-ungarische Monarchie wäkirend des ersten Kriegshalbjahres 3. Kraft des Vergeltungsrechtes können für solche im Geltungsgebiete dieser Ver ordnung tätige Unternehmungen oder Zweigniederlassungen von Unternehmungen, welche vom feindlichen Auslande aus geleitet oder beaufsichtigt werden, auf Kosten der Unternehmungen Aufsichtspersonen bestellt werden, die unter Wahrung der Eigentums und sonstigen Privatrechte des Unternehmens darüber zu wachen haben, daß während des Krieges der Geschäftsbetrieb nicht in einer den inländischen Interessen wider- streitenden Weise geführt wird. 26. Oktober. Der Kaiser Franz Josef hat an den Ministerpräsidenten Graf Stürgkh ein Hand schreiben gerichtet, in dem die Regierung zur Linderung des Notstandes in Gali zien und in der Bukowina aufgefordert wird. 27. Oktober. In einem königlichen Handschreiben an den Ministerpräsidenten Graf Tisza wird die Regierung beauftragt, der durch die nunmehr abgeschlagenen feindlichen Angriffe ver ursachten Schädigung der Bewohnerschaft von Nordo st Ungarn undSlavonien ihre besondere Sorgfalt zuzuwenden und Maßregeln zu treffen, damit die Bewohner schaft in den Stand gesetzt werde, ihre wirtschaftliche Tätigkeit wieder aufzunehmen und den erlittenen Schaden wieder wett zu machen. 8. November. Durch eine Verordnung des ungarischen Ministeriums des Innern wird das Tra- genvon FarbenundAbzeichen,dieden ethnographischen Charakter der einzelnen Nationalitäten ausdrücken, bei jeder Gelegenheit erlaubt, falls daneben auch die Aner kennung der ungarischen Staatsidee in entsprechender Weise zum Ausdruck gelangt. Die Erlaubnis bezieht sich auf Farben und Abzeichen, die mit denen eines fremden Staates nicht identisch sind. Die Verordnung wird mit der patriotischen Haltung aller Natio- natiläten begründet, die die Annahme ausschließt, daß die Nationalitäten durch den Ge brauch von Farbenabzeichen auf das Zerbröckeln der staatlichen Einheit hinstreben würden. Das Ministerium veröffentlicht gleichzeitig einen Briefwechsel des Ministerpräsidenten Grasen Tisza mit dem Metropoliten von Hermannstadt Metianu, in dem auf den hin gebenden begeisterten Patriotismus der gesamten ungarländischen Rumänen hingewiesen und mitgeteilt wird, daß in der Verständigungsaktion weiter als ursprünglich geplant, gegangen werden könnte. Eine Reform des Volksschulgesetzes wird angekün digt, das die auf konfessionelle Schulen bezüglichen Wünsche der nichtungarischen Bürger berücksichtigt; der Gebrauch der Muttersprache im unmittelbaren Ver kehr mit den Staatsbehörden soll durch gesetzliche Verfügungen gesichert und die W a h l -- rechtsordnung in einer Weise einer Revision unterzogen werden, die die politische Vertretung der Rumänen auf eine billigere Grundlage stellt. 18. November. Der Aufenthalt des königlich ungarischen Ministerpräsidenten GrafTiszain Wien bot wie stets im bisherigen Verlaufe des Krieges auch diesmal Gelegenheit zu einer ein gehenden Besprechung der Lage zwischen dem Minister des Aeußern und den beiden Regierungschefs. Hiebei trat der schon wiederholt erörterte und von der deutschen Regierung sympathisch aufgenommene Gedanke neuerlich in den Vordergrund, das be stehende volle Einvernehmen zwischen den Verbündeten durch eine mündliche Aus sprache zu bekräftigen. Auf Wunsch der Konferenz hat sich Graf Tisza zu diesem Zweck über Berlin indasdeutscheHauptquarlier begeben (vgl. S. 19). 19. November. Mit Rücksicht auf die traurige Lage, in der sich die österreichisch-ungarischen Staats angehörigen namentlich in England befinden sollen, werden die Maßnahmengegen