Der Handelskrieg in der Nordsee 249 lichen Umständen, während eine gleiche Behandlung britischen Matrosen in gleicher Not niemals zuteil geworden ist. Die Offiziere und Mannschaften, die auf diese Weise ge fangen worden sind, wurden ihrem Rang gemäß behandelt und genossen alle Vorzüge, die der Dienst gestattet, sowie in dem Falle der „Emden" alle üblichen Ehrenbezeigungen. Die Admiralität fühlt sich jedoch nicht berechtigt, diese ehrenvolle Behandlung auf die 29 Offiziere und Mannschaften auszudehnen, die von „17 8" übernommen wurden. Dieses Fahrzeug hat sich in den letzten Wochen in der Meerenge von Calais und in dem bri tischen Kanal betätigt, und es liegt Grund zu der Annahme vor, daß es sich des An griffs auf unbewaffnete Kauffahrteischiffe, der Versenkung solcher Schiffe, des Abfeuerns von Torpedos auf Schiffe mit Nichtkämpfern, insbesondere auf Neutrale und Frauen, schuldig gemacht hat. Der Dampfer „Oriole" wird vermißt, und es besteht ernstlicher Grund zu der Befürchtung, daß er zu Ansang Februar 1915 mit der ganzen Bemannung zum Sinken gebracht worden ist. Es ist natürlich sehr schwer, solch ein Verbrechen auf Rechnung eines bestimmten Unterseeboots zu setzen; vielleicht wird das Beweis material, das zur Feststellung der Schuld erforderlich ist, erst nach dem Kriege zu er langen sein. Inzwischen müssen Personen, gegen die solche Anschuldigungen erhoben sind, gewissen Beschränkungen unterworfen werden. Man kann ihnen nicht die Vorzüge ihres Dienstgrades zugestehen, sowie daß sie den übrigen Kriegsgefangenen zugeteilt werden. 16. März 1915. Veranlaßt durch die Meldungen der englischen und neutralen Presse und die Erregung der öffentlichen Meinung in Deutschland über die Behandlung der Unterseeboots-Mann schaften in England ist dem Botschafter der Vereinigten Staaten in Berlin vom deutschen Auswärtigen Amt eine Note überreicht worden, in der es nach einer kurzen Einleitung heißt: Das Auswärtige Amt bittet die Botschaft der Vereinigten Staaten, auf telegra phischem Wege durch Vermittlung der amerikanischen Botschaft in London bei der groß britannischen Regierung anfragen zu lassen, ob und in welcher Weise sie die gefangen genommenen Offiziere und Mannschaften der deutschen Unterseeboote irgendwie schlechter als andere Kriegsgefangene zu behandeln gedenkt. Sollte dies der Fall sein, so wird die weitere Bitte ausgesprochen, im Namen der deutschen Regierung gegen ein derartiges Verfahren bei der britischen Regierung den schärfsten Protest einzulegen und ihr keinen Zweifel darüber zu lassen, daß für jedes in britische Gefangenschaft geratene Mitglied der deutschen Unterseebootsbesatzungcn ein in Kriegsgefangenschaft befindlicher englischer Armeeoffizier eine entsprechend schlechte Behandlung erfahren wird. 6. April 1915. Der amerikanische Botschafter in Berlin, James W. Gerard, überreichte dem Auswärtigen Amt eine Note, die folgenden wesentlichen Wortlaut hat: Der Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten beehrt sich, dem Botschafter der Vereinigten Staaten mit Beziehung auf die Note vom 20. März, betreffend die Zeitungsberichte über die Behandlung der deutschen Unterseebootsgefangenen, mitzuteilen, daß nach einer Aus kunft der Boräs Commissionen der Admiralität die geretteten Offiziere und Mann schaften der deutschen Unterseeboote „17 8" und „17 12" mit Rücksicht auf die Not wendigkeit ihrer Absonderung von anderen Kriegsgefangenen in die Marinearrest anstalten (Naval Detention Barracks) verbracht worden sind. In diesen Quar tieren werden sie menschlich behandelt, erhalten Gelegenheit zu körperlicher Be wegung, find mit deutschen Büchern versehen, werden zu keinen Zwangsarbeiten heran gezogen und werden besser ernährt und gekleidet als britische Gefangene von gleichem Range in Deutschland. Da sich indessen die Besatzungen der beiden in Rede stehenden deutschen Unterseeboote, bevor sie aus der See gerettet wurden, damit befaßten, un schuldige britische und neutrale Handelsschiffe zu versenken und leichtfertig Nichtkämpfer