I n d e r S ü d s e e 311 In der Südsee Deutsch-Neuguinea 1. Altes Schutzgebiet. Ueber die Besetzung Neuguineas durch die englisch-australischen Trup pen liegt ein langer Bericht des Gouverneur-Stellvertreters Haber vor, der die früheren Darstellungen (vgl. H, S. 317 f.) im wesentlichen bestätigt. Der Bericht ist in der Dritten Mitteilung des Reichskolonialamts S. 33 ff. vollständig abgedruckt. Wir be schränken uns aus die verkürzte Wiedergabe einer zusammenfassenden Darstellung, die das Reichskolonialamt auf Grund der Haberschen und anderer Berichte in seiner Vierten Mitteilung gibt, und ergänzen sie an einigen Stellen durch frühere Meldungen. Im September 1914 hatte der Feind vor Rabaul und Herbertshöhe eine so ansehn liche, von einem britischen und einem französischen Admiral und einem australischen Brigadekommandeur befehligte Streitmacht versammelt, daß ein erfolgreicher militärischer Widerstand der kleinen, aus 50 bis 60 weißen Angehörigen des Beurlaubtenstandes und etwa 240, größtenteils kaum ausgebildeten Polizeijungen bestehenden Truppe ganz aus sichtslos erschien. Der stellvertretende Gouverneur versuchte daher durch Verhandlungen etwas zu erreichen. Um hierfür einen günstigen Boden zu schaffen, hatte er zunächst einen Teil der bewaffneten Macht des Schutzgebiets in einem hartnäckigen Gefechte bei der Funkenstation Bitapaka eingesetzt und dann angeordnet, daß die in das Hinterland vordringenden feindlichen Streitkräfte durch Patrouillen möglichst stark beunruhigt werden sollten. Leider war eine umfassende Ausnutzung des Hinterlandes nicht tunlich, weil das Gebiet schon 15 bis 20 km hinter der Küste, insbesondere das schwer zugängliche Baininggebirge, gänzlich unerschlossen war, so daß eine Verpflegung auch nur einer be schränkten Anzahl von Personen dort unmöglich erschien. Für die Verhandlungen hatte der britische Admiral den australischen Brigade kommandeur ermächtigt. Der stellvertretende Gouverneur hatte sich entschlossen, den bewaffneten Widerstand nur auszugeben, wenn wirklich vorteilhafte Bedingungen erzielt werden könnten. Dies trat schließlich ein. Die verlangte Uebergabe des Schutzgebiets wurde grundsätzlich abgelehnt. Die Einstellung des bewaffneten Widerstandes gegen die militärische Besetzung des Schutzgebiets wurde von folgenden Bedingungen ab hängig gemacht: Freier Abzug nach Deutschland ohne eine Neutralitätsverpflichtung gegenüber Großbritannien oder seinen Verbündeten für die sämtlichen Beamten ein schließlich derjenigen, die bereits im Gefechte gefangen oder in ihren Aemtern fest genommen worden waren, und derjenigen, die noch in der bewaffneten Macht des Schutz gebiets standen, ferner Rückkehr der in der bewaffneten Macht stehenden Privatleute, einschließlich derjenigen, die bereits im Gefechte gefangen waren, aus ihre Pflan zungen und in ihre Geschäfte gegen Neutralitätseid. Dies letztere erschien erforderlich, um die deutschen wirtschaftlichen Interessen im Schutzgebiet während der feindlichen militärischen Besetzung bis zum Friedensschlüsse zu sichern. Eine weitere Bedingung war die Begleichung aller schwebenden Ansprüche gegen die Schutzgebietsverwaltung aus den Mitteln der Kolonie. Zu dem Zwecke wurde dem Kommandierenden der Be satzungstruppen der Bestand der Hauptkasse von rund 279 000 Mark behändigt. End lich: ausdrückliche Gewährleistung dafür, daß die deutschen Gesetze und Gewohnheiten während der militärischen feindlichen Besetzung des Schutzgebiets bis zum Friedens schlüsse in Kraft bleiben sollten. Dazu kamen noch einzelne weitere Abmachungen zur finanziellen Sicherung der Heimbeförderung der Beamten und dergleichen. Leider hatte es sich indessen als ganz unmöglich erwiesen, die beiden im Schutzgebiet beschäftigten aktiven Offiziere, von denen einer bereits im Gefechte gefangen genommen worden war,