12 Als Ferdinand von Oesterreich im Jahre 1527 nach König Ludwigs Tode in der Schlacht bei Mohacs die Regierung Mährens übernommen hatte, war eine seiner ersten Thaten, an die mährische Ketzerei Hand anzulegen. Er forderte von Leon¬ hard von Lichtenstein die Auslieferung Hubmayrs und jener gehorchte. Hubmayr wurde sammt seinem Weibe nach Wien trans¬ portiert, in der Burg Greitzenstein (jetzt Ruine Kreutzenstein, eine halbe Meile nördlich von Korneuburg in Niederösterreich) interniert und am 12. März 1528 zu Wien verbrannt, nachdem er noch im Angesichte des Todes erklärt hatte, seiner Ueber- zeugung nicht untreu zu werden. Am Tage darauf wurde sein Weib über die grosse Brücke in die Donau gestürzt. Diese Justification war das Alarmzeichen für eine allgemeine Verfolgung der Wiedertäufer in Oesterreich, worüber die sogenannten Geschichtsbücher der Wiedertäufer genaue Chronik führten. Es sind dies von den Vorstehern der Brüdergemeinden verfasste Verzeichnisse aller wichtigen, die Gemeinde betreffenden Ereignisse vom Beginne der Wiedertäuferbewegung bis zum Jahre 1654. Sie sind gesammelt unter dem Titel: Chronikel oder Denkbüchel der mährischen Wiedertäufer. Darin steht Glück und Unglück, das die Gemeinde getroffen, getreulich verzeichnet, über die Verfolgungen und Hinrichtungen wird Tagebuch geführt, die Namen der Märtyrer, ihre Aussprüche, ihre Gedichte sind darin der Nachwelt erhalten. Die systematische Verfolgung der Wiedertäufer in Oester¬ reich wurde durch den sogenannten Znaimer Landtags-Beschluss vom März 1528 eingeleitet. Die Ausführung derselben besorgte ein von Ferdinand abgesendeter Profoss, der inquirierend und strafend das Land durchzog. Eine Menge der Verfolgten flohen nach Oesterreich. Nicht wenige fielen dem dortigen Landprofossen Dietrich von Hartisch in die Arme, der seines Amtes nicht weniger streng waltete, als sein mährischer College. In einem Walde bei Lengbach wurden allein 37 fliehende Wiedertäufer ergriffen, 17 davon wurden hingerichtet.