145 prüder von Ottenfwant". (Urkimdenbuch ob der Enns, X Nv 209.) Das Urbar von 1581 verzeichnet folgende Gut«: 1. Das Christan Camerergut, iDitenflcEiltü'cmb Nr. 1, heute das! Mayrgut genannt. 2. Leonhard Camerer zum Andern-iOttenschwand» — Kammern Nr. 2 (Kammerer-Plasser). 3. Geörg zu Hart, das! Schuel- oder Seidlgut genannt. Heute Ottenschwand Nr. 2 (Schillgut). Im Urbar von 1240 klommt der Name Hart bereits' vor. Die Eintragung unter „Hubgeld" (Hube = kleineres Gut) lautet: „Bon Harde g>it man 11 Metzen Weizen und (ein) Vierteil: für die Wisot 4 Metzen Roggen; 8 Eimer Bieres; Kr Werchart 81/2 Pfennige. Aber von Harde Pertolt git 28 Metzen Weizen; für Wiifioit 6 Metzen Roggen; 12 Eimer Bieres; 1 Schwein; für Werchart 11 Pfennige." Wisot (althochdeutsch: Wisod; mittelhochdeutsch: wisst, toiset) — Geschenk, Abgabe. Unter Bier ist weißes ©ersten» liier zu verstehen. Werchart ist Ablöse für Pflichtarbeit (Werk, Robot). Aus diesen Angaben ergibt Mi, daß wir hier zwei kleinere Güter wr uns haben, Rodungsgüter im Waldtz („Hart"), die erst spater durch! Gewinnung neuen Bo¬ dens zu halben Höfen vergrößert wurden. Wir erken¬ nen ferner daraus, daß der ursprüngliche Name für Ottenschwand H ar t gelautet hat, der noch! bis 1581 auf einem Gut haften geblieben ist. 4. Das Görgen Camerergut zum Audern-Otten^- schwand, heute Kammern Nr. 1 (= Kammerer-Tischi- linger). a) Mayrgut. 1581: Hans Wibmer besitzt einen halben Hof, das Chr ist an Camerergut genannt, ohne Erb- brief. Ein zwiegädmiges altes Hans samt dergleichen. Stadeh Kasten und Stall, alles Ernenerns not. Baum- garten, Hofwiese und Krautacker in- und beieinander. Dienst: 4 Miittl Korn (keine Gerste); ein Schwein oder 1 Schilling Pfennige. Keine wetteren Abgaben. Die Felder liegen 1. aus Holz, 2. geglöt Sauruck (ganz beieinander) und 3. ab gegen Camerer (auch! ganz 10