•foö 20 fei? Im Dekanat Altheim zählt man 17 Kuratien, 20 Trivial- und 49 Sonn- tagsfchulen, 234 eingeschulte Orte, und 1323 Knaben nebst 1263 Mädchen als schulbcsnchend. Wiederholnngsschüler erscheinen: 559 Knaben, und 525 Mädchen. Unter dem Bezirksaufseher stehen 20 Katecheten, 2V Lehrer, 16 Lehrgehilsen. Im Dekanate sind achtzehn eigenthnmliche, 2 gemiethete Schulhäuser. || Das Dekanat A spa ch zählt lOKuratien, 11 Trivialschnlen, 11 Sonntags- schulen, 230 eingeschulte Orte, mit 946 Knaben, uud 937 Mädchen als schulbe¬ snchend. Wiederholungsschnler zählt man: 391 Knaben, 303 Mädchen. Unter einem Be'zirksansseher stehen 11 Katecheten, 11 Lehrer, 9 Gehilfen. Alle cils Schnlgebäude siud eigenthnmlich. Im Dekanat Ranshofen bestehen 8 Kuratien, 8 Trivial- und 8 Sonn- tagsschnlen, mit 170 eingeschulten Orten; 603 Knaben und 626 Mädchen besu- chen die Schulen. 196 Knaben, 191 Mädchen erscheinen als Wiederholungs¬ schüler. Unter dem Bezirksaufseher stehen 8 Katecheten, 8 Lehrer, 4 Lehrgehilfen. 7 Schulgebäude sind Eigenthum, 1 ist gemiethet. Im Dekanat Pischelsdorf bestehen 23 Kuratien, 26 Trivialschulen, 25 Sonntagsschulen, 494 eingeschulte Orte. 1416 Knaben, 1468 Mädchen besuchen die Schulen. Wiederholungsschnler sind 566 Knaben, 577 Mädchen. Unter dem Bezirksausseher stehen 26 Katecheten, 25 Lehrer, 15 Gehilfen. 24 Schulgebäude sind eigenthümlich, 2 gemiethet. Im Ganzen finden sich alfo 1837 98 Kuratien, 1 Hauptschule (in Ried), 107 Trivialschuleu, 105 Sonntagsschuleu, 1888 eingeschulte Orte, 8479 Knaben nnd 8233 Mädchen als schulbesucheude Kinder, 3654 Knaben, 3517 Mädchen als Wiederholungsschüler, 7 Bezirksaufseher, 162 Katecheten, 109 Lehrer, 86 Ge- Hilfen, 99 eigenthümkiche, 9 gemiethete Schulhauftr, was zu der Gesammtbevöl- kerung des Kreises von 138,000 Seelen ein sehr günstiges Resultat gibt. Wohlthätigkeitsanstalten, Sanitätswesen. Wie in den andern Kreisen des Erzherzogtumes, ist auch im Jnn-Kreise die wohlthätige Einrichtung der Psarr-Armen-Jnstitute eingeführt, und die Gassenbettelei abgestellt. Arme, welche bei ihren Verwandten in sogenannten Auszüglerstuben wohnen, erhalten aus der Armenkasse ihre Verpflegung (Naturalien, Kleidung, Geld). Wo dieß der Fall nicht ist, erhalten die Armen am Neujahrstage die Anweisung auf die Häuser, wohin sie verlegt werden. Von diesen Häusern bezieht der Arme allwöchentlich ein anderes. In Krankheitsfällen erhält er unentgeldlich ärztliche Hilfe und Medizin. Hingegen ist der eingelegte Arme verpflichtet, bei seinem Quartiergeber unentgeld- lich jene Arbeiten zu verrichten, zu denen er tauglich ist, und so weit seine Kräfte pj Inn-KrtiS.