Niedek, Ruttenstein, Schwertberg, Steierek, Waldenfels, Waldhausen, Weinberg, Windhag, Zellhof. Also int obern Mühlviertel 18, im untern Mühlviertel 18, zusammen 3G Distrikts - Kommissariate. Linz und Freistadt sind landessürstliche Städte, S t e i e r e k und Grein herrschaftliche. Von den Märkten ist Manthaufen landesfürstlich, alle übrigen sind Munieipal-Märkte. Für die Jnstizgeschäfte in erster Instanz besteht für den Adel, für Geistliche, Bürger und Einwohner der bürgerlichen Häuser, das Landrecht in Linz (seit 182!). Für Unadelige nnd Bewohner der unterthänigen Häuser sind die Magistrate nnd Dominien Behörden. Diese Justizbehörden stehen unter dem Appellations-Gerichte in Wien, von dem sodann der weitere Rechtszug an die oberste Justiz geht. Die Landstandschaft besteht aus dem Prälatenstande, dem Herrenstande, dem Ritterstande und den landesfürstlichen Städten und Märkten. Das Steuerwesen ist im Mühlkreise ganz nach dem Normale der übrigen Kreise des Landes geregelt. Das Zollwesen steht unter der k. k. Zoll-Gefällen-Administration in Linz. Außer dem k. k. Haupt-Zoll-und Aufschlags-Oberamt iu Linz besteht in diesem Kreise noch das Zoll - Gefällen - Jnspektorat zn Rohrbach, 6 Waarenstempel-Stationen, || 3 Ausweis - Stationen, 2 Salzverschleiß-Ämter, ein Salztransport-Amt, 18 h Stationen für Tabak- und Siegelgefälle u. s. w. Die militärischen Angelegen- M heiten des Kreises stehen theils unter dem in Linz stationirten Militär - Ober- M Kommando, theils unter dem niederösterreichischen General-Kommando und in W Civiljustizsachen der, bei keinem der in Niederösterreich stationirten Regimenter an- 1$ gestellten Militärpersonen (Pensionisten zc.) unter dem Judido delegato mili- || tari mixto in Wien. In Linz haben das k. k. Linien - Infanterie - Regiment M Nr. 14 Richter, und das dritte Jägerbataillon ihre Clintons- und Standquar- || tiere, so wie das genannte k. k. Jnsanterie-Regiment im Mühlkreise seinen Werb- bezirk hat. Eine Remontirungs- oder Beschälstation befindet sich in Baum- || garteuberg. |1 Die kirchliche Gewalt über den Kreis übt das bischöfliche Konsistorium in H Linz ans. Von den frühesten Zeiten des Mittelalters bis 1784 übten die Bischöfe ||| von Passau die Diöcesanrechte im Lande ob der Enns aus. Am 25. März 1784 hob Kaiser Joseph II. dieses Verhältnis auf, und errichtete für die Kreise des H Landes ob der Enns das Bisthnm Linz, dessen Bischof ein Suffragan des Fürst- || Erzbischoses von Wien ist. Außer dem Prämonstratenserstist Schlägl, denKlö- stern der barmherzigen Brüder, der Kapuziner und Karmeliter zu Linz, dem I e s u i t e n-K l o st e r auf dem Freinberg, dem P i a r i st e n-K l o st e r