Der Zusammenbruch der deutschen Machtstellung im Osten. Es komme zunächst in Betracht, die alte Dauerstellung von 1917 und die Bahnlinien zu sichern. Er regte an, zu diesem Zweck Freiwilligen-Verbände aus vaterländisch gesinnten, von häuslichen Sorgen unbeschwerten Mann- schaften aufzustellen. Diese sollten besondere Vergünstigungen, z.B. doppelte Löhnung, erhalten. Der Große Soldatenrat Kowno sei einverstanden. Die Oberste Heeresleitung stimmte diesem Vorschlag zu und befürwortete die beantragten Vergünstigungen beim Kriegsministerium. Im Zusammenhang damit sprach die Oberste Heeresleitung indessen am 18. November. 18. November im Gegensatz zu ihrer früher bekanntgegebenen Auffassung die Ansicht aus, daß es keinesfalls im nationalen und wirtschaftlichen Interesse Deutschlands liege, das ganze Oberost-Gebiet, insbesondere Ukraine und Baltikum, schnell zu räumen. Es handle sich also zunächst nur um Tcilräumungen, um Kräfte für den Bahn- und Heimatschutz frei- zubekommen. Die Oberste Heeresleitung berief sich dabei auf die Be- stimmung des Waffenstillstandsvertrages, nach der die Räumung des be- setzten Gebiets zu einem späteren, mit der Entente zu vereinbarenden Zeitpunkt zu erfolgen habe. Sie setzte hinzu, daß nach einer Verfügung der Regierung jeder Heeresangehörige, der eigenmächtig seinen Posten verlasse, sich strafbar mache und aller Versorgungsansprüche ver- lustig gehe. Es sollte sich bald zeigen, daß dieser Erlaß von nicht mehr zutreffenden Voraussetzungen ausging. Schon am 18. November meldete der Ober- befehlshaber Ost, daß eine schnelle Räumung bei der mangelhaften Eisenbahnlage weder beabsichtigt noch durchführbar sei. Andererseits seien aber die alten Jahrgänge sowie die Elsaß-Lothringer und Links- rheiner für längere Zeit im Ostgebiet nicht zu halten. Die Unruhe der Truppe im rückwärtigen Gebiet lasse sich zur Zeit nur dadurch bekämpfen, daß ihr ein allmählicher Abtransport in Aussicht gestellt werde. Durch Befehle sei die Truppe nicht mehr zu halten. Als weiteres Zeichen der Zersetzung, allerdings wohl in erster Linie der Truppen im Westen und im Innern, ist ein Telegramm der Obersten Heeresleitung vom 10. November anzusehen, in dem vor dem „gefährlichen Mißbrauch mit der roten Fahne und roten Bändern" gewarnt wird. Unter der roten Fahne werde desertiert, gestohlen, geplündert und von verbreche- rischen Elementen die Anarchie vorbereitet. „Die rote Fahne und andere rote Abzeichen müssen daher aus dem Feldheer verschwinden. Zuwider- Handlungen sind streng zu bestrafen." In einer Orientierung für den deutschen General in Finnland findet sich die für die Entwicklung der Verhältnisse bezeichnende Stelle: