Und wie alle österreichischen Offiziere, die ich bisher gesprochen habe, zeigte er eine ungemessene Bewunderung und Verehrung für Seine Majestät, unseren Kaiser, und erwartet von ihm alles Heil auch für das Deutschtum Österreichs. Es ist geradezu rührend und erhebend für einen Reichsdeutschen, zu sehen und mitzufühlen, wie diese Österreicher, deren Deutschtum überall zu kurz kommt, in unserem Kaiser die Hoffnung und den Stolz des Germanentums erblicken, der ihren heimlichsten Traum eines größeren und unerreicht machtvollen Deutschlands erfüllen soll. Gestern passierten wir die serbischen Vorposten, die im allgemeinen längs der neuen Grenze stehen. Die serbischen Offiziere waren voll aus¬ gesuchter Liebenswürdigkeit. Viele von ihnen sprechen deutsch. Sobald sie merken, daß man Reichsdeutscher ist, werden sie zutraulich und ver¬ sichern einen der freundschaftlichsten Gefühle für Deutschland. Die Soldaten sind recht abgerissen, zeigen aber gute militärische Hal¬ tung. Die Offiziere sind voll würdigen Ernstes. Man fühlt, daß sie durch die beiden siegreichen Kriege an innerem und äußerem Selbst¬ bewußtsein gewonnen haben, das natürlich und daher nicht anmaßend wirkt. von Laff ert, Major im Großen Generalstabe. Randbemerkungen Kaiser Wilhelms II.: *) Aha! wie in London! Nr. 879. Der Gesandte in Belgrad Freiherr von Griesinger an den Reichskanzler von Bethmann Hollweg.l) Ausfertigung. Nr. 200. Belgrad, den 23. Oktober 1913. (pr. 26. Oktober.) Wenn jetzt in der Presse der Versuch gemacht wird, unter Berufung auf ein in Petersburg eingegangenes Telegramm des hiesigen russischen Gesandten die Erteilung des Befehls an die serbischen Truppen zur Räu¬ mung Albaniens auf den Rat Englands, Frankreichs und Rußlands zu¬ rückzuführen, so ist dies eine Verdrehung des Sachverhalts*), den ich zur Steuer der Wahrheit klarstellen möchte. Herr von Hartwig hatte die Antwort, welche Herr Paschitsch am i5. d. Mts. nach Wien gegeben hatte, daß die Räumung Albaniens von der tatsächlichen Entwicklung 1) Die Große Politik Bd. 36 (I. Hälfte), Nr. i4 198, S. 417. 46o