88 und Strafprokokolle, Pfarrchronik und mündliche Mitteilungen, zu¬ grunde. Der ersturkundlich erwähnte Brand fällt in das Jahr 147V. (In der Privilegiumserneuerung vom 17.November 1470 zugunsten Pergs durch Kaiser Friedrich III, lautet eine Stelle: „Haben wir angesehen,. . . Perg fleißig bete, auch die verderblichen schaden, darin sy durch Wilhalmen von Puchaim, als der vnser vnd des lannds veint gewesen ist, mit prunst schatzung vnd inander veg kommen seien.") Die älteste Aufzeichnung der Perger Brände stammt aus dem Jahre 1579. „Bier Bürger von Perg (Paul Naubentisch, Niklas Koller, Pangraz Prömer und Wolf Schaunburger) wider Stephan Kolberger, Sattlermeister, wie durch sein Feuer negst verwichenen Erichtag (Diens¬ tag) mit Ab Prennung der Stadl und andern in verdachten khomen, Begehrn dessen von 3me abfrag." Dieser Begehr bestand in dem Ersatz für erlittenen Schaden im Be- trage von 306 Gulden für fünf Abbrändler. Dieser Brandfall war die Ursache einer strengeren Feuerbeschau. Daß da manche Mängel be¬ anständet wurden, folgt aus einem Beschluß des Marktrichters vom 16. März 1579. „Georg Schön, Burger und Packher (Bäcker) ist sein Pachwerch vnd handwerch, Biß Er die Feurstat Pesser Bewart (in Stand hält) Bey fünff Dukaten Pennfall (Strafandrohung) Nidergelegt (eingestellt)." Der nächste Brand fällt in das Jahr 1632. 1649. Ein neuerlicher Unglücksfall ereignete sich am 23. Februar durch die Sorglosigkeit und Unachtsamkeit eines gewissen Paul Perger aus Rosenheim in Bayern, der nach erlegter Geldstrafe von zwei Reichs- talern Perg verließ. Im Lichtmeß-Nachtaiding vom 7. Februar 1648 wurde dem Geörg Passauer, Matthias Flexi und dem Paul Weisser, „weilen dieselben schlechte und gefährliche Feuerstätt haben, bei Straf Auferlegt, daß sie dieselben verwahren, damit khain schabten hirauß Entspringt". Infolge des beendigten Dreißigjährigen Krieges durchstreiften viele abgedankte Soldaten das Land und, da ihnen kein Unterhalt geboten ward, sengten und brannten sie, was ihnen in den Weg kam. Zur Ab¬ wehr dieses hatten auf Natsbefchluß vom 16. August 1652 zwei Mann Tageswacht, und zwar einer bei der Bruckn bei der Naarn am östlichen Orksende, der andere am Westende „außer dem Spital": bei Nacht waren sie um vier Personen verstärkt. Am 31. März 1653 kam eine Beiordnung heraus, derzusolge den Hafnern und Branntweinbrennern verboten wurde, nachts zu brennen. Doch alle diese Vorsichtsmaßregeln halfen wenig, zu dieser Zeit scheint wieder ein Brand entstanden zu sein, denn ein Natsbefchluß vom 31. März 1653 meldet: „Auf solche laidige Feuersprunst ist die Wacht also angestellt worden, nemblich 4 Wächter am Thurm, vormitternacht 2 und nachmitternacht sein sollen. Ainer