— 90 — In dasBürgerbuch des Marktes Aurolzmünster vom Jahre 1637 erscheinen ursprünglich 111 Namen eingetragen.') Als bürgerliche Geiverbe werden aufgezählt: Bader, Schlosser, Tischler, Tuchmacher, Scherer, Glaserer, Metzger, Bäcker,^) Hafner, Weber, Stricker, Färber, Hammer- und Huf¬ schmiede, Sattler, Schuhmacher, Schneider, Lederer, Weißgärber und andere. Sie waren bei den Hauptläden in München, Burghausen, Braunau, Schärding, Ried und dergleichen Orten „einzinsig"?) Nicht unerwähnt können bleiben die 4 gastlichen Wirte: der Wirt am Gisfenhoff; der Gast¬ wirt am weißen Hanse (untere Taserue) mit der Schankgerechtigkeit ans Wein, Weiß- und Braunbier; der Hofwirt auf der oberen Taserne und der Wirt am Stöckl. In der Mitte des 17. Jahrhunderts klagten die Bürger über die Höhe der Bierpreise und die dadurch erfolgte Schädigung des Schank¬ gewerbes: ein Viertel jetzigen Märzenbieres werde um 18 Pfg. „verleit- gebt", während man in Ried für das beste Bier nur 15 Pfg. zahlte?) Um das Jahr 1670 ließ sich Balthasar Ernst Zeller als Orgel¬ bauer nieder. Kunst und Kunstgewerbe fanden Pflege durch die Familie Kestler im 19. Jahrhundert. Martin Kestler zeigte feine Tüchtigkeit in Kirchengemälden (Ebelsberg, Maria Bründl bei Raab, Zell au der Pr am) und als Historienmaler; Josef Kestler lieferte nette Landschaftsbilder. Im 16. Jahrhundert mußten die Tannberger gegen widerrecht¬ lichen Handelsbetrieb der Bürger einschreiten.5) So unterstanden sie sich, eine öffentliche Salzniederlage zu errichten und verbotenes Salz einzuführen; ferner Hatten sie sich den Getreidekauf und -verkauf wider die Landesordnung angemaßt und das Golschengewerbe (Herstellung von Barchent) einzuführen versucht. Dagegen wurde den herrschaftlichen Unter¬ tanen das Recht, Wein zu schenken und Wirtschaft zu Hatten, „frei gelassen und vergünstigt." Zur selben Zeit sahen sich die Tannberger veranlaßt, zur besseren Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Markte eine eigene Ordnung zu erlassen. Die Marktordnung für Aurolzmünster") wurde in der Zeit zwischen 1559 und 1576 von Georg III. und seinem Vetter Wolfgang IV. ') L.-A. Linz. ") Laut Verordnung vom 18. April 1689 mußte wenigstens ein Bäcker auch weitzes Brot führen, besonders sür die Durchreisenden. L.-A. Linz. 3) Bericht des Grasen von der Wahl 1708. L.-A. Linz. 4) Undatiert. L.-A. Linz. ■'•) Rezeß vom Jahre 1548, eingeschaltet in das Rechtfertigungsschreiben des Grafen von der Wahl vom 12. Oktober 1708. L.-A. Linz. 6) Darauf beziehen sich 6 Aktenstücke im Laudes-Archiv Linz,