Verkleiden mit feindlichen Uniformen , TBS VIStiOUHT- FEIVATE»—Tlie soMI« ed:::tlto B m ws&watv ; Wltlx Ms eamsBMcm Iw r» »öw . LEvrrrK. es & pnrM® m ihm- BMKLK ' TIs&t w&WMi HAWWxHA, MhWMWWMWWMWWWK^^^UMWVWDIWUWMDWWMMWWWHWWAWiMWW^WWW^WD Abb. 37. Aus „Daily Mail“ vom 22. Juni 1915. Die Unterschrift: „Der Vicomte als Gemeiner. Der Soldat auf der linken Seite ist ein belgischer Vicomte. Mit seinem Begleiter dient er jetzt als Ge¬ meiner in den belgischen Schützengräben. Beide tragen erbeutete deutsche Helme.“ Nach diesem Zeugnis sieht man in dem völkerrechtlich verbotenen „Tragen feindlicher Uniformstücke“ eine schöne Kriegslist, und lobt man das auch in Belgien — wenn es gegen die Deutschen geschieht.