51 in der Stadt hiebei stoßen, schon seit Jahren eine Liste von passenden Quartieren angelegt, welche den Eltern zur Verfügung gestellt wird, und ist auch sonst jederzeit bereit, den Eltern hiebei mit Rat und Tat an die Hand gehen. Die Eltern unserer Schüler werden ersucht, ihre Kinder nur in solche Quartiere zu geben, deren Vermieter von der Direktion eine Instruktion für die Über wachung der Schüler erhalten haben, und alle TJbelstände, welche sich in den Quartieren ihrer Kinder zeigen, zur Kenntnis der Direktion zu bringen. 2. Gewerbliche Fortbildungsschule. Die gewerbliche Fortbildungsschule der Anstalt hat den Zweck, den gewerblichen Hilfsarbeitern, in erster Linie den Lehrlingen, einen theoretischen Unterricht in jenen allgemeinen gewerblichen, in den kunstgewerblichen, tech nischen und kommerziellen Fächern zu bieten, welche sie zur Ausübung ihres Berufes und zur Hebung ihrer Erwerbsfähigkeit benötigen. Sie besteht aus einer Vorbereitungsklasse, zwei ersten, je einer zweiten Klasse für baugewerb liche, mechanisch-technische und kunstgewerbliche Fächer und einer dritten Klasse mechanisch-technischer Richtung. Die Schule ist keine Pflichtschule, jedoch ist jeder Schüler zum regelmäßigen Besuche der Gegenstände, in welchen er zur Einschreibung gelangte, verpflichtet. Gehilfen und solchen Lehrlingen, welche zwei Klassen der Handwerker schule absolviert haben oder eine Klasse freiwillig zum zweitenmale trotz eines zum mindesten genügenden Erfolges besuchen, ist die Wahl der Gegenstände, welche sie in einer Klasse besuchen wollen, freigestellt. Alle anderen Lehr linge sind zum Besuche aller Gegenstände der betreffenden Klasse, in welche sie aufgenommen wurden, verpflichtet. Das Aufsteigen in eine höhere Klasse ist für alle Schüler an den erfolgreichen Besuch der vorhergehenden Klasse gebunden. Absolventen der Handwerkerschule und der Bürgerschule können direkt in die II. Klasse aufgenommen werden. Bezüglich der Aufnahme in die I. Klasse entscheidet eine Aufnahmsprüfung. Der Unterricht ist unentgeltlich, doch hat jeder bemittelte Schüler eine Einschreibegebühr von 4 Kronen zu entrichten. Unbemittelte Schüler können von dieser Gebühr gegen Nachweis der Mittellosigkeit von der k. k. ober österreichischen Statthalterei befreit werden. Das Schuljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. April. Der Unterricht findet an Wochentagen von 6Y 2 —8y 2 Uhr abends und Sonntags von 8y 2 —12 Uhr vormittags statt. Am Schlüsse des Schuljahres erhält jeder Schüler über den erzielten Fortschritt in den einzelnen Lehrgegenständen ein Zeugnis mit Angabe des Gesamterfolges bei jenen Schülern, welche alle Gegen stände der Klasse besuchen. 4*