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war 1737 dieser Entschluß ausgesprochen worden. Verschiedene Gründe
drängten dazu:
1. Mit dem System der Verpachtungen hatten sie nicht die
besten Erfahrungen gemacht. Klar ist dies in einer Urkunde 17 ) aus
gedrückt : Der Bürgerschaft würde ein weit besserer und sicherer Nutzen
unmittelbar bevorstehen, als wenn „sothanes Gefäll wie untzhero noch
fernerhin in Bestand erlassen werden würde". (Als wenn dieses Bier
braurecht wie bisher auch fernerhin in Pacht gegeben würde).
2. In der Eingabe an das Kreisamt 1786 ((.Anmerkung 14!)
führen die Bürger einen ganz idealistischen Grund an: „ . . Jeder
Bürger kann selbst und in seinem Kaufe Bier erzeugen und ver
schleißen. Die armen Bürger aber, deren die Mehrzahl ist, konnten
das nicht und nicht den ihnen daraus erfließenden Nutzen haben
und überließen den Vermöglichen gegen eine gar geringe Ablösung
das Recht des Brauens. Damit nun sowohl der Arme als der Reiche
einen gleichen Nutzen nach dem ihm zukommenden Maß erhalte, hat
sich die Gemeinde entschlossen, das Bier gemeinschaftlich zu brauen
und hat deswegen ein eigenes Brauhaus erbaut. Das geschah, „darum
und in der guten Absicht, daß der Arme von den Vermöglicheren
nicht unterdrücket werden könne".
3. Auch der Gedanke war mitwirkend, beide Brauhäuser
sind ziemlich verfallen, beide bedürfen gründlicher Reparatur und die
Zusammenlegung wäre bei dieser Gelegenheit am leichtesten.
4. Nicht unbedeutsam mag aber die Furcht vor der Kon
kurrenz gewesen sein. Zu jeder Zeit war das böhmische Bier eine
gefährliche Konkurrenz gewesen und die Linzer schoben ihre Einfuhr
von Süden herauf, andererseits war in jener Zeit wohl auch die
Überzeugung reis geworden, die alten verbrieften Rechte, wie das
Meilenrecht, Straßenzwangsrecht standen längst nicht mehr auf festen
Füßen, den Auswärtigen wäre der Einbruch in den Absatzkreis