fünf 15 ). Das Kaus Nr. 71 wurde schließlich als Weißbierbrauhaus eingerichtet und feit 1687 scheinen nur mehr zwei ^Brauhäuser auf: Das Weißbierbrauhaus im Besitze der Sladt und das Braunbier brauhaus (hinter 77 undM gelegen) im^Besitze der Bürgerschaft. Aus dem Verschleiß des Bieres (durch Brauberechtigte und Wirte) zogen die Burger guten Gewinn. Das Braurecht der Bürger wird daher oft und oft betont. So heißt es z. B. in einer Eingabe 1786 an das Kreisamt:") «Eine sogenannte Bürgerlade befindet sich in Freiftadt nicht, wohl aber die Einrichtung des Bierbrauens. Jeder Bürger in der Stadt Freistadt ist selbst ein Bierbrauer. Das Ausmaß ist auf feinem Kaus festgesetzt und wird bei Kaufschilling und Steuerzahlung in Betracht gezogen. Jeder Bürger kann selbst und in seinem Kaufe Bier erzeugen und verschleißen". Oder 1760:") Die Bürgerschaft hat «die von seinem ersten uralten Ursprung her noch niemalen gekränkte (d. i. gestörte) Bierbrauens-Gerechtsame genossen". Es wird geklagt, daß die Stadt Freistadt niedergegangen fei t5a ) durch Feuersbrünste, durch die Emigration vor 130 Jahren (gemeint ist die Ausweisung der Protestanten aus Österreich um 1630, denen in lutherischen oder kalvinischen Ländern die Ausweisung der Katholiken entsprach), weiter die Kriegsläufte (z. B. Erbfolgekriege bis 1763 die die verbündeten Preußen und Bayern um den Besitz von Schlesien führten), hatte auch Freiftadt viel zu leiden. Noch dazu war das Salzhandelsmonopol zugunsten des Staates den Bürgern aus der Kand genommen worden. (Es ist ein «Cameralgut" durch besonders angelegte Magazine und Beambte worden".) Und da nun die Stadt «ein schier gewerbloser Ort" zu werden droht, «ohne den mindesten Wochenmarkt, statt dessen aber eine immerwährende Soldakenstation" (von 1740 bis nach 1763 dauerten diese Kriege und Einquartierungen), deswegen haben sich die Bürger durch das Bierbrauen einen Nebenerwerb geschafft. rs