ÜO XV. In Gnus wird abermals ein weltgeschichtliches Ereignis vorbereitet; in Cnns spielt sich ein Stück österreichischer Geschichte ab: Die Uebergabe Steiermarks an Oesterreich (im f. 1186). Der denkwürdigste Tag der Fürsten -Entrevuen zu Enns ist der 17. August 1186, ein Tag, der nicht nur in den Annalen der Stadt verzeichnet, sondern auch in der patriotischen Erinnerung jedes Ennser Bürgers gefeiert wird. Dort am Georgenberge, jetzt Dirnberg, wo einst die herzogliche Villa stand und jetzt ein schöner Aussichtsplatz im fürstlichen Parke sich befindet, dort war es, wo an jenem Tage Ottokar VI., Herzog von Steiermark, und dessen Edle und Ministeriale mit Herzog Leopold dem Tugendhaften von Oesterreich und dessen 12jährigem Sohne Friedrich zusammentrafen, um die berühmte Urkunde zu unterzeichnen, durch welche nach Ottokars Tode Herzog Leopold zum Erben des kinderlosen steirischen Herzogs erklärt wurde. Sechs Jahre darauf starb Ottokar und trat Leopold die Erbschaft an. XVI. Cnns ist die hervorragendste Stadt Oberösterreichs nnd steht in der Reihe der ersten Städte Dentschtands. (Erste Halste des 13. Jahrhunderts.) Als Lieblingssitz der regierenden Landesfürsten und als Lieblingsort fürstlicher Rendezvous erhielt die Stadt Enns reichliche Begünstigungen, Privilegien, so daß sie nicht nur die bedeutendste Stadt der damals sog. bairischen Mark, d. i. Oberösterreichs, geworden, sondern auch in die Reihe der ersten Städte ganz Deutschlands getreten ist. Zu den wichtigsten Begünstigungen oder Privilegien, deren sich die Stadt Enns bereits erfreute, gehören viele Hoheitsrechte. So das Recht der Einhebung eines Brückenzolles, sowie eines Zolles von Waaren fremder Kaufleute, vorzüglich vom Gmundner Salze, das nur über Enns verführt werden durfte; ferner das Recht der Abhaltung eines Jahr¬ marktes, später auch eines Wochenmarktes, sowie viele Handelsrechte, namentlich den Salz-, Wein- und später auch den Barchent-Handel betreffend; besonders hervorzuheben ist das Stapelrecht der Stadt Enns, weil nur wenige Städte sich dieses Rechtes erfreuten, Enns somit gerade durch dieses Recht eine bevorzugte Stellung einnahm. Zufolge des Stapelrechtes durften nicht nur immer, sondern mußten sogar zu gewissen Zeiten die auf der Donau und Enns gegen Enns kommenden Schiffe anfänglich im Reinthale, später im Enghafen (Eng¬ hagen) in Stapel laufen, d. H. landen.