— 57 — Handwerksleut, so im Markt G-rieskirehen wohnen. Die Backen. Die Fleisclihacker. Die Müller. Die Bierbrauer. Von den Leinwebern. Von den Schneidern. Von den Schustern. Von den Lederern. Von den Riemern. Von den Sattlern und Kumetnern. Von den Kürschnern. Von den Tischlern. Von den Zimmerhandwerkern. Von den Maurern. V011 den Glasern. Von den Bindern. Von den Tuchscherern. Von den Huterern, Von den Färbern. Von den Badern. Von den Messerern. Von den Schlossern. Von den Schmieden. Von den Hafnern. Bei den aufgeführten Handwerken stehen Auf¬ klärungen, Verhaltungsregeln, Pönfalle angegeben. Zum Schlüsse folgt die Polizeiordnung. „Beschehen zu Parz den letzten Oktober fünf¬ zehnhundert im vierundsechzigsten Jahre. Sigmund m. p. zu Pollheim.“