— 24 — dem Tode ihres Ehegemahls gab sich nun Katharina, eine verständige und thätige Frau, viele Mühe, die Stiftung zu vollenden, und ins Leben zu rufen. Endlich im I. 1438 wurde von den Erben der Knchler der Stiftbrief des Collegiums weltlicher Chorherren zu Matighofen ausgestellt, an welchen 16 Zeugen aus adeligem Geschlechte ihre Siegel anhiengen. Die wichtigsten Punkte in demselben sind folgende: "Wir Katharina von Kreig, Hanns Knchlers Witwe, Ameley von »Eglofsstein, Clara von Kreig, und Elsbeth von Wolfstein, Töchter „Conrad des Knchler, Pernhart Rorer, Hanns Perner, Söhne der „Schwester Barbara, nnd Gertraud, die Tochter der andern Schwester Kon- „radv und Hannsens, Hanssran des Leonhart von Arberg, bekennen wie folgt: „Beide Knchler wollten ein Stift für weltliche Chorherren zu Ehren „der heil. Maria zu Matighofen gründen; sie bestimmten dazu Güter, uud hielten „einige Kapläne, starben aber, ehe sie die Stiftung vollbracht; daher haben wir, „die Erben, nns vorgenommen, dieses zu vollbringen, und sie stiften nun mit „Wissen des Bischofes Leonhart von Paffau ein Collegium oder einen halben „Dom weltlicher Chorherren darin ein Dechant uud acht Ehor- „herreu, die alle Priester sind, gesetzt werden, welche ein gemeinschaftliches „Leben führen, und Ein Schlafhaus haben. Sie sollen täglich den ganzen „Chor beten, alle Dage eine Frühmesse, ein gesungenes Frohuamt, und allen „Gottesdienst halten, wie es sich für Chorherren geziemt. „Wir haben auch dem Dechant und dem Capitel von Spital (am Pyhrn) „die Gewalt gegeben, jetzt zum Anfange, innerhalb zweier Monaten, nach Be¬ stätigung dieses Briefes durch den Bischof von Passau, eine taugliche Person, „einen] Priester zum Dechanten in Matighofen zu ernennen, dieser sei aber "Fridrich Peterlechuer, der auch in dieses eingewilligt hat, und vom Bischöfe „zu bestätigen ist. Dann soll dieser Dechant mit Wissen und Willen des Dechants „und Capitels von Spital binnen zwei Monaten die vier ersten Chorherren zu „Matighofen erwählen, welche nun alle Rechte eines solchen Collegiums besitzen, „und vier andere soll er aufnehmen, sobald es möglich ist nach Zurichtung des „Gebäudes und anderer nothwendiger Sachen. Wird die Dechantei erlediget, „so soll das Kapitel einen neuen Dechant wählen, und dem Bischöfe zur Bestä¬ tigung vorlegen. Ist aber eine Chorherrenstelle unbesetzt, so kann der Dechant „und das Kapitel einen neuen wählen und einsetzen." „Sie können sich auch ein Paar Chorherren aus Spital erbitten, um einige „Zeit hier zu bleiben, um die hiesigen Corherren zu unterweisen, wie man dort „es macht. Jene von Spital sollen in Verbindung mit den hiesigen Chorherren „nnd anderen gelehrten Männern die Statuten nach dem Muster der ihrigen „entwerfen, aber wie es für Matighofen paßt. Diese Statuten sollen dann von „ihnen besiegelt und dem Bischöfe von Paffau binnen einem Monate zur Bestä- „tiguug vorgelegt werden. Daun soll jeder Chorherr schwören, dieselben zu beobachten."