geknüpften Genehmigung der Kirche abhängig zu machen, feierte, wie schon beiläufig erwähnt (oben, § i4), im Polen des XVIII. Jahr hunderts eine unverhoffte Auferstehung. So glaubte der berüchtigte Kiewer Bischof Soltyk die Reparatur der baufällig gewordenen Syn agoge von Horodischtsche der Gemeinde nur unter den folgenden Bedingungen gestatten zu können (1758): die Synagoge solle in ihrer Bauart einem gewöhnlichen Wohnhause gleichen und weder Kuppel noch Türme aufweisen, um nicht einer katholischen Kirche ähnlich zu sein, wie dies „infolge der Frechheit der Juden an vielen Orten der Fall ist“; ferner sollten es die Juden unterlassen, mit brennenden Kerzen durch die Straßen in die Synagoge zu ziehen sowie Christen am Versöhnungstage als Aushilfe, namentlich zur Reinigung der Seeienlichter von den Schnuppen, zu verwenden; auch durften die Juden keine Leichenbegängnisse am hellen Tage veranstalten und mußten ihre Toten „dem Brauche gemäß nur des Nachts, im gehei men“ zur letzten Ruhe geleiten; außerdem sollten sie es nicht wagen, die christlichen Fasttage durch lärmende Hochzeitsfeiern zi$ entwei hen. Das Schriftstück strotzt geradezu von das Judentum beschimp fenden Wendungen, wie dies von seinem Verfasser, einem erbitter ten Feinde aller Andersgläubigen überhaupt, gar nicht anders zu er warten war. Erklärte doch dieser berühmte Vorkämpfer der polni schen Klerikalen auf dem Sejm, auf dem die von Rußland für die orthodoxe Bevölkerung geforderte Gleichberechtigung zur Verhand lung stand, mit Emphase: „Bekäme ich einen den Andersgläubigen für ihren Tempel angewiesenen Bauplatz zu Gesicht, so würde ich mich der Länge nach ausstrecken, damit man mir mit dem Grund stein den Kopf zerschmettere“. Die Alleinherrschaft der katholischen Kirche und die Bedrückung aller Andersgläubigen bedeuteten eben für die gesamte polnische Geistlichkeit wie auch für die in ihrem Banne stehende Gesellschaft das Alpha und Omega all ihrer Bestre bungen, und so sollte die Empörung der russischen orthodoxen Mas sen gegen die katholische Unduldsamkeit zu einer jener Ursachen werden, die den Untergang Polens herbeiführte. § 17. Die Haidamakenplage bis um die Mitte des XVIII. Jahr hunderts Ebenso wie in der Mitte des XVII. Jahrhunderts die jüdische Ge- OOn 1 On l‘A rl AM kLiI*! A*Ar\ k Ann Ir An awL i L aI\ a •M’aI* •» nf* n /\ c»l*Aht