Judäa und die Diaspora in der persischen Monarchie 388 die gleichfalls „Pacha“ hießen. So wurden in der ausgedehnten Satrapie „jenseits des Flusses“ (Abar-Nahara), die ganz Syrien und Palästina umfaßte, besondere Untersatrapen, „Pachoth“, für Judäa und Samarien ernannt. Diese lokalen „Pachoth“ standen zu den Hauptsatrapen der ganzen Provinz in einer ähnlichen Beziehung wie etwa der Landrat zu dem Regierungspräsidenten. Im ersten Jahrhundert der persischen Herrschaft kennen wir zwei Statthalter Judäas (Pachath Jehuda), die selbst Juden waren (wenn man nicht auch den rätselhaften Sesbazar dazu rechnet, der übrigens vor der administrativen Einteilung Persiens in Provinzen unter Darius I. wirkte): Serubbabel und Nehemia. Ob auch noch nach der Zeit Nehemias in Judäa jüdische Statthalter im Amte waren oder ob seitdem nur Perser dieses Amt bekleideten, ist unbekannt. An der Grenzscheide des V. und IV. Jahrhunderts treffen wir in den Denkmälern und Überlieferungen den „Pachath Jehuda“ Bagoas, den obenerwähnten Perser, der mit dem Jerusalemer Hohepriester einen Zusammenstoß hatte und sich anscheinend auch sonst in die inneren Angelegenheiten Judäas einmischte. Mit der Zeit freilich verringert sich die Gewalt des örtlichen Pacha: die Hohepriester übernehmen immer entschiedener das Amt der weltlichen Regenten und der Steuervermittler zwischen der Bevölkerung und dem Hauptsatrapen Syro-Palästinas (welche Funktionen sie auch in der nächsten Epoche der griechischen Herrschaft ausübten). Von allen Funktionen des Satrapen: der Administration, der Rechtsprechung und der Steuer eintreibung behält er schließlich nur die letzte bei. In Rechtssachen wendet man sich nur selten an ihn, meist in Fällen von inneren Parteikämpfen oder von Zusammenstößen mit der fremdstämmigen Bevölkerung. Sonst lag die Rechtsprechung in den Händen der autonomen Selbstverwaltung Judäas und erfolgte nach den Gesetzen der Thora, wie dies Esra von Artaxerxes I. verbrieft worden war. Überhaupt war die Selbstverwaltung Judäas nur selten Eingriffen seitens der persischen Regierung ausgesetzt. Von den offiziellen Vertretern des autonomen Judäa zur Zeit der persischen Herrschaft, nämlich den Hohepriestern aus dem Geschlechte Zadoks, sind uns nur einige dem Namen nach bekannt. Es sind dies in chronologischer Reihenfolge x ): Josua ben Jozadok *) Nehemia 12, 10 und 22; Jos, Flavius, Altertümer 11, 3, 5, 7.