306 Das gegenständliche Bewußtsein. die alaabjaic als die erste und unterste Stufe des Wissens er klärt hatte. Der Gang des Bewußtseins, wie die Phänomenologie denselben darstellt, erstreckt sich daher von der sinnlichen Gewißheit bis zum absoluten Wissen. Sechstes Capitel. Das gegenständliche Äewnsttfein. I. Die sinnliche Gewißheit. 1. Die objectivste, reichste und concreteste Wahrheit. Jeder Anfang geschieht unmittelbar, denn was vermittelt wird, fängt nicht an, sondern ist schon im Fortgange begriffen. Das un mittelbare, weil durch keine bewußte Gedankenfolge vermittelte Wissen ist sinnlich, und da alles unmittelbare Wissen den Charakter der Ge wißheit hat, so kennzeichnet sich der Anfang und die erste Stufe des Bewußtseins als die der sinnlichen Gewißheit. Dem Bewußtsein selbst erscheint diese Gestalt seines Wissens als die gegenständlichste oder realste, als die reichste und als die wahrhafteste: sie erscheint als die gegenständlichste, denn der sinnliche Gegenstand, wie dieses Bewußt sein meint, ist die zweifellose Realität, er könnte nicht empfunden werden, wenn er nicht wäre, er ist, gleichviel, ob wir ihn empfinden, vorstellen und wissen. Daß der Gegenstand ist, dies ist das Wesent liche; daß er gewußt wird, ist unwesentlich, gleichgültig und zufällig; das Sein des Gegenstandes ist die Hauptsache, das Sein des Bewußt seins die völlig abhängige Nebensache, die auch eben so gut gar nicht zu sein brauchte. Die sinnliche Gewißheit erscheint sich als das reichste Wissen, weil seine Gegenstände sich so weit erstrecken als Zeit und Raum; endlich gilt sie ihm als das wahrhafteste, weil voll ständigste Wissen; denn sie läßt ihre Gegenstände, wie sie sind, sie nimmt nichts von ihnen weg, wie es das Denken vermöge seiner Ab- straction thut. 1 2. Die subjektivste, ärmste und abstracteste Wahrheit. Bei näherer Prüfung aber zeigt sich alsbald, daß es sich mit der sinnlichen Wahrheit keineswegs so verhält, wie das Bewußtsein glaubt: 1 Ebendas. II. A. Bewußtsein. I. Die sinnliche Gewißheit oder das Dieses und das Meinen. S. 71-82. S. 71 flgd. S. 75 flgd.