\ genau begrenzt, alle frommen Bruderschaften und alle feierlichen und nicht notwendigen Gottesdienste wurden eingestellt. So wurde der Linzer Stadtdechant mit 5 Dukaten bestraft, weil er un¬ erlaubt eine Segenandacht an einem Wochentage abgehalten hatte! An Stelle der aufgehobenen geistlichen Bruderschaften wurde als einzig gestattete staatliche das sogenannte Armeninftitut überall eingeführt. Diese Wohlfahrtsuereinigung „sowohl christlicher als aufgeklärter Denkart“ bestand auch in Linz von 1784 bis nach 1850. Ilm den Regierungsein- flufj auf den Klerus zu meh¬ ren, wurden die österreichi¬ schen Teile der Diözese Bassau eigenmächtig abgetrennt mit Errichtung der Diözese Linz (und St. Polten), indem so¬ fort nach der Aachricht vom Tode des Fürstbischofs Fir¬ miern von Passau der Kaiser ohneweiters den Grafen von Herberstein zum Bischof von Linz ernannte (am 15. März 1783). Aber die kirchenrecht¬ lichen Uerhandlungen mit Rom, Passau und Salzburg zogen sich sehr in die Länge; die päpstliche Errichtungsbulle wurde erst am 28. Jänner 1785 ausgestellt und der Bi¬ schof konnte erst am 1. Mai 1785 seinen feierlichen Einzug in die Domkirche halten. Als Domkirche war ursprünglich die Karmelitenkirche vorgese¬ hen, dann die Pfarrkirche dazu bestimmt; aber noch 1784 be¬ willigte der Kaiser über Dor¬ schlag Fierbersteins die grö¬ ßere und schönere Jgnatius-; kirche als Domkirche. Sie wurde mit Gerätschaften und sonstigen Erfordernissen aus auf¬ gehobenen und bestehenden Klöstern ausgestattet; so bestimmte die Regierung die neue Orgel des aufgehobenen Stiftes Engelszell zur Domorgel und der Schöpfer derselben, der Der ehemalige sehr wertvolle Marienaltar (fast ganz aus Silber) in der nun ver¬ schwundenen Tlordicokirche. Das Gna¬ denbild befindet sich jetzt in der Kapuziner kirche. 154