378 Abschluß der Kämpfe im Osten. 1918, Einmarsch in die Ukraine. d) Vordringen bis Odessa, Cherson und Charkow. Beilage 24. 3.roa»j. Nach der Einnahme von Kiew waren die Operationen nach fol¬ genden am 3. März von der Obersten Heeresleitung gegebenen Gesichts¬ punkten fortzusetzen: „Der Rada ist die Verwaltung des Landes bald¬ möglichst zu überlassen. Unterstützung der Rada in Erfüllung des Friedens¬ vertrages, besonders wegen Beschaffung von Lebens- und Futtermitteln usw. für Deutschland. Dazu Inbetriebsetzung der Eisenbahnen, Ankauf und Sammlung der für Deutschland bestimmten Vorräte an den Eisen¬ bahnen". Gleichzeitig bat aber General Ludendorfs zu erwägen, ob man nicht mit weniger Kräften auskommen könne. Der Oberbefehlshaber Ost jedoch hielt dies zur Zeit nicht für ratsam, da wegen der noch ungeklärten Lage der Schutz der Etappenlinien stärkere Kräfte erfordere. Zunächst mußten die aus den Bahnlinien weit auseinandergezogenen Divisionen um Kiew und Gomel aufschließen und weitere Divisionen zum Schutze der Bahnen nachgezogen werden. Das Generalkommando des I. Armeekorps (Generalleutnant Groener), sowie die 92. Infanterie- und 15. Landwehr-Division, bisher bei der ö.-u. 2. Armee, traten zur Heeres¬ gruppe Linsingen. Die aus Kriegsgefangenen zusammengestellte „ukrai¬ nische 1. Division"*) wurde nach Kiew befördert. Die zeitweise erwogene t. jna*j. Beteiligung rumänischer Truppen war inzwischen aufgegeben worden. Am 4. März wurden dem weiteren Vormarsch folgende Gliederung und Ziele gegeben: Die südliche Gruppe, Korps Knoerzer3), sollte von Berdyczew aus die Häfen des Schwarzen Meeres, Odessa, Nikolajew und Cherson erreichen. Die um Kiew versammelte mittlere Gruppe, I. Armeekorps unter General Groener3), sollte das getreidereiche Gouvernement Poltawa und das Industriegebiet von Charkow besetzen. Die als nördliche Gruppe um Gomel aufschließenden Teile der Armee-Abteilung Gronau4) hatten auf Bjelgorod und Lgow vorzugehen und die nach Sowjet-Rußland führenden Bahnen zu sperren. Als dann am 5. März Rumänien im Vorfriedensvertrag3) das Durch- marschrecht durch die Moldau und Bessarabien zugestanden hatte, ergab sich die Möglichkeit, auch Truppen der Heeresgruppe Mackensen zu 1) S. 374. 2) 92. und 215. I.D., 7. und I5.fi.D., 4.b.K.Brig. 3) 91. I.D., 45.fi.©., 2. K.D. 4) 224. I. D., 47. fi. ©., 35. R. ©. 6) 6.3ö0f.