§ 41. Der Russisch-Japanisclie Krieg 3 79 § 41. Der Russisch-Japanische Krieg (1Q0U) Dem ersten Jahre der politischen Pogrome folgten die Jahre des Krieges gegen Japan und der ersten russischen Revolution. Einen Tag nach der Kriegserklärung, am io. Februar 1904, schrieb der „Woss’chod“: „Es ist jetzt nicht die Zeit, in alten Wunden zu wüh len. Wir wollen uns alle erdenkliche Mühe geben, die jüngste Ver treibung aus Port Arthur 1 ), die Pogrome von Kischinew und Hornel und vieles, vieles andere zu vergessen. Mögen die jüdischen Eltern davon ablassen, über das bittere Los ihrer Kinder nachzusinnen, denen die Schulpforten verschlossen geblieben sind. Das Blut der jüdischen Soldaten, die durchweg als Gemeine in den Krieg ziehen werden, wird ebenso reichlich fließen wie das russische Blut“. Die Zahl der jüdischen Frontsoldaten, die im Fernen Osten zum Ruhme Niko laus’ II. für die Angliederung der Mandschurei an das den Juden verwehrte Sibirien kämpften, war in der Tat sehr erheblich, da die in Westrußland ausgehobenen Rekruten vorwiegend in die sibirischen Regimenter eingereiht zu werden pflegten, die nun als erste gegen die Japaner in Bewegung gesetzt wurden. Unverhältnismäßig groß war auch die Zahl der sich im Felde aufopfernden jüdischen Arzte, die, weil sie von allen öffentlichen Ämtern ausgeschlossen waren, in erster Linie eingezogen werden konnten. Während Zehntausende von entrechteten Juden so ihr Leben für das Ansehen Rußlands im fernen Asien einsetzten, waren ihre Brüder im Inneren des Landes nach wie vor schlimmster Unterdrückung ausgesetzt. In verschiedenen außer halb des Ansiedlungsrayons gelegenen Gegenden schickten sich die Ortsbehörden an, die Angehörigen der zum Militär eingezogenen jü dischen Reservisten und Ärzte unter dem Vorwand auszuweisen, daß das Wohnrecht der Betreffenden von der Berufstätigkeit ihres Er nährers abhängig sei und mit dessen Einziehung automatisch außer Kraft trete. Dies ging der Regierung in Petersburg denn doch zu weit, und so erließ sie die Verfügung, die Familien der jüdischen Heeresangehörigen „bis Kriegsende“ an ihrem jeweiligen Wohnort zu belassen. Mittlerweile nahm aber der Judenhaß im öffentlichen Leben, durch den Kriegschauvinismus genährt, immer ungeheuerlichere For- *) Zwei Monate vor Ausbruch des Krieges hatte der russische Statthalter im Fernen Osten den Juden den Aufenthalt in Port Arthur sowie auf der Halbinsel Kwan-tung überhaupt untersagt.