Deutschland im XIV. und XV. Jahrhundert
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mitsamt seiner Gemeinde der Wut der Menge zum Opfer fielen. Um
den „Judenmeister“ vor dem sicheren Verderben zu bewahren, ließ
ihn der Stadtrat in Schutzhaft nehmen (i474)« Kaiser Friedrich III.
forderte hierauf, daß der Häftling, als sein Kammerknecht, auf freien
Fuß gesetzt werde; als ihm jedoch der Bescheid des Magistrats zu
teil wurde, daß dies ohne Gefahr für das Leben des Rabbiners nicht
geschehen könnte, drang er darauf, daß die Entscheidung der gan
zen Sache bis zu seinem persönlichen Eintreffen in Regensburg auf
geschoben werde. Inzwischen waren die nach dem Verbleib der Kin
derleiche sowie nach dem der Eltern des angeblich Ermordeten an-
gestellten Nachforschungen völlig ergebnislos verlaufen. Der einem
strengen Verhör unterzogene Angeber Vajol mußte schließlich ge
stehen, daß er den Rabbiner grundlos verleumdet hätte. So beschloß
denn das Gericht, ohne die Ankunft des Kaisers abzuwarten, den
schuldlosen Rabbiner wieder zu enthaften, den Verleumder aber auf
dem Scheiterhaufen zu verbrennen.
Die antijüdische Agitation fand jedoch gar bald neue Nahrung.
Der Prozeß von Trient, der ganz Deutschland in Atem hielt, versetzte
auch in Regensburg die Gemüter von neuem in Wallung. Es fand
sich wiederum ein käuflicher Täufling, der die Aussage machte, daß
einige Jahre früher die Juden auch in Regensburg christliche Kin
der zu Tode gemartert hätten. Der gerade damals aus Rom heimge
kehrte Bischof Heinrich, der in der päpstlichen Residenz in die Trien-
tiner Akten Einsicht genommen hatte, faßte nun den Plan, auch in
seiner Diözese nach dem bewährten Vorbild einen Prozeß zu inszenie
ren. Er verstand es, sich den Beistand der Mehrheit des Stadtrates
zu sichern, dem ja im Falle der Verurteilung der jüdischen Gemeinde
und ihrer Vertreibung aus Regensburg eine recht ansehnliche Beute
winkte, da das ganze jüdische Viertel dann der Stadt unentgeltlich
zufallen mußte. Man begann damit, daß man sechs Juden in Haft
nahm. Die Tortur, der man die Verhafteten unterzog, war so grauen
voll, daß die Unglücklichen alle ihnen angedichteten Verbrechen ge
standen und überdies nach dem Diktat der Henkersknechte die Na
men von Mittätern angaben. Es konnte nicht ausbleiben, daß auch
die Gebeine der „Märtyrer“ zutage gefördert wurden, wiewohl sogar
vernünftig denkende Christen sich der Annahme nicht verschließen
konnten, daß die Leichenüberreste von den Urhebern des Prozesses
selbst an dem betreffenden Orte verscharrt worden waren. Nachdem so