Das französische Zentrum und die englische Kolonie
ermahnt wurden, ,schneller und erfolgreicher‘ zu arbeiten . . . Die
Archive der alten Rechnungskammer enthalten viele von diesen Be
amten zusammengestellte Register und Berichte; auch haben sich
viele Gerichtsprotokolle erhalten, aus denen zu ersehen ist, daß
manche jüdische Häuser, Gärten, Schulen und Friedhöfe zu sehr
hohen Preisen verkauft wurden. So erstanden die Konsuln (die Mit
glieder des Stadtmagistrats) von Narbonne für 860 Livres die be
rühmte ,Cortada.‘, die Residenz des Kalonyinidengeschlechts, dessen
Haupt der jüdischen Gemeinde als Fürst (,Nassi.‘) vorstandi Im gan
zen wurde in der Landvogtei von Toulouse aus der Versteigerung
jüdischen Besitzes die Summe von 76 264 Livres vereinnahmt“.
Als einen Rechtfertigungsgrund für die Ausplünderung der Juden
pflegte Philipp der Schöne die Tatsache anzuführen, daß viele von
ihnen das schädliche Kreditgeschäft betrieben, was ihn jedoch
nicht daran hinderte, nach ihrer Vertreibung die ihnen von den
Christen geschuldeten Summen zu seinen eigenen Gunsten mit größter
Härte einzutreiben, allerdings unter Verzicht auf die fälligen Zinsen.
Diejenigen Schuldner, deren Schuldbriefe unter den Papieren der
Verbannten nicht vorgefunden worden waren, mußten den könig
lichen Kommissaren über den geschuldeten Betrag selbst Mitteilung
machen; wer nicht aus freien Stücken erschien, wurde auf Grund der
bei den Juden beschlagnahmten Rechnungsbücher von Amts wegen
vorgeladen. Durch solche Zwangsmaßnahmen gelang es dem König,
auch verjährte und umstrittene Schuldposten zu Geld zu machen, so
daß er sich als ein bei weitem grausamerer Gläubiger erwies denn die
von ihm vertriebenen „Wucherer“. Traten hingegen Christen als Gläu
biger der Juden hervor, um von den königlichen Beamten die Be
gleichung der Schuld aus dem Erlös des bei den Juden eingezogenen
Gutes zu verlangen, so wurden sie in brutalster Weise abgewiesen: der
König dachte nicht im entferntesten daran, seinen eigenen Verpflich
tungen nachzukommen. Auch die durch die Ausweisungen der Juden
aus den seigneurialen Besitzungen ihrer Einkünfte beraubten Feudal
herren erhoben lauten Anspruch auf einen Teil der „jüdischen Beute“.
Die königlichen Kommissare bestritten zwar diese Ansprüche nicht,
schoben aber deren Befriedigung immer wieder hinaus, um so die
Seigneurs zu Konzessionen zu zwingen. Und in der Tat gaben sich alle
der Entscheidung ungeduldig harrenden Lehensherren schließlich mit
einem Drittel und zuweilen mit einem noch geringeren Bruchteil der