Anhang 496 Rohmaterial für seinen Bau zusammenzutragen und es verwendbar zu machen. Wir wenden uns nun der Betrachtung der hier in Frage kommenden Gruppen von Quellen und literarischen Werken der Reihe nach zu. 1. Akten und Regesten Für Deutschland und Österreich liegen uns zwei Codices von Regesten vor: der Schlußteil des uns bereits bekannten Werkes von Aronius („Regesten zur Geschichte der Juden im Deutschen Reiche bis zum Jahre 1273“, Berl. 1902) sowie die ältere Sammlung von M. Wiener („Regesten zur Geschichte der Juden in Deutschland während des Mittel alters“, Hannover 1862). Das Werk von Wiener bietet eine Zusammen stellung von etwa i4oo aus deutschen Aktenpublikationen und alten Chro niken geschöpften kurzen Auszügen, die mit manchen Unterbrechungen die Zeit vom Ausgang des XIII. bis Ende des XY. Jahrhunderts umfassen (die Dekrete der deutschen Kaiser sowie bayerischer und österreichischer Her zoge). Die Sammlung von Wiener ist nicht nur lückenhaft, sondern er mangelt auch jenes kritischen Apparates, der von Aronius geboten wird, bleibt aber für den Geschichtsschreiber dennoch nicht ohne Wert. Neben diesen allgemeinen Werken ist noch die speziell Frankfurt betreffende Sammlung von Kracauer („Urkundenbuch zur Geschichte der Juden in Frankfurt am Main, ii5o—i4oo“, Frankfurt a. M. 1914) zu nennen. Für Böhmen und Schlesien liegt die reichhaltige Akten- und Regesten sammlung von Bondy und Dworshy vor: „Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien, 906—1620“, Band I—II, Prag 1906. Die die Juden Ungarns betreffenden amtlichen Urkunden aus der Zeit vom XIII. bis zum Beginn des XYI. Jahrhunderts sind von A. Friss in seinen „Monumenta Hungariae judaica“, Budapest 1908, zusammengestellt. Das auf Südeuropa bezügliche Aktenmaterial, das bisher veröffentlicht ist, verteilt sich auf die verschiedenen Länder in überaus ungleichmäßiger Weise. Die 210 von M. Stern gesammelten päpstlichen Bullen aus dem Zeitraum vom XIII.—XYI. Jahrhundert („Urkundliche Beiträge über die Stellung der Päpste zu den Juden“, HeftI—II, Kiel 1893—1896) betreffen nicht nur die Juden Italiens, sondern auch die anderer katholischer Län der; die nicht zu Ende geführte Publikation bedarf noch weitestgehender Ergänzungen. Erschöpfenden Stoff, etwa 1000 ungekürzte Urkunden, bie ten die Brüder Lagumina für die Geschichte der Juden in dem unter aragonischer Herrschaft stehenden Sizilien, die die Zeitspanne vom Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Ende des XY. Jahrhunderts umfaßt: „Codice diplomatico dei Giudei di Sicilia“, Band I—III, Palermo i884 bis 1895. In Spanien ist es bisher nur Aragonien, dem besondere Be achtung zuteil geworden ist: der französische Forscher Jean Regne för derte im Staatsarchiv von Barcelona 3456 auf die Geschichte der Juden in Aragonien von 1213 bis 1327 bezügliche Regesten zutage („Catalogue