463 § 64. Polen und Litauen unter den Jagellonen ersehen, daß die Juden in Grodno auf bestimmten Straßen eigene Häuser und „Plätze“ (Grundstücke), ein „Gotteshaus“ (Synagoge) und eine „Sammelstätte“ (Friedhof) besaßen. Gegen Entrichtung einer Sondersteuer an den Fürsten durften sie in ihren Häusern gei stige Getränke „ausschenken“ und konnten gleich allen anderen Bür gersleuten auf den Straßen sowie in ihren Markt-„Buden“ (Läden) Waren feilbieten. Daneben betätigten sie sich auch als Handwerker und durften gegen Zahlung einer bestimmten Grundsteuer liegende „Gründe“, Äcker und Wiesen besitzen. Somit treten uns die Juden in der Urkunde vom Jahre i38g als Warenhändler, Schankwirte, Handwerker und Grundbesitzer, jedoch nicht als Kreditgeber entge gen, woraus zu entnehmen ist, daß in dem damaligen patriarchali schen Litauen für das jüdische Kreditgeschäft noch wenig Raum war. Von Fremdstämmigen waren im Lande neben den Juden die Russen und die Tataren vertreten, während die Deutschen mit ihren bürgerlichen Institutionen noch nicht nach Litauen vorgedrungen wa ren. Um diese Zeit tauchten hier auch die aus der tatarischen Krim zugewanderten Karäer auf. Nach der karäischen Überlieferung sollen sie aus der Krim nach Troki und Luzk auf eine besondere Auffor derung des Großfürsten Witold übergesiedelt sein, der sie mit wei testgehenden Vorrechten ausgestattet haben soll. Die Lage der Juden im Großfürstentum Litauen war somit viel günstiger als im eigentlichen Polen. Die aus Deutschland nach Polen ziehenden jüdischen Auswanderer wandten sich zum Teil nach Litauen, um dort festen Wohnsitz zu nehmen. Neben der fer nen Krim bildete Litauen für die von West nach Ost verlaufende jüdische Emigrationsbewegung das am weitesten vorgeschobene Wan derungsziel, da das moskowitische Rußland den Juden fast gänzlich verschlossen blieb. § 64. Der Widerstreit der klerikalen und liberalen Politik unter den Jagellonen Der politische Einfluß, zu dem die Geistlichkeit unter Wladislaw Jagello in den polnischen Stammlanden gelangt war, drohte nach dessen Tode, als infolge der Minderjährigkeit des Thronerben die Regierung in den Händen eines Regentschaftsrates mit dem Krakauer Bischof an der Spitze lag (i434—i444), schwerstes Unheil herauf -