438 Italien zur Zeit der Frührenaissance von den Schutz der jüdischen Bevölkerung bezweckenden Verordnun gen, die die Unzulässigkeit der Zwangstaufen aufs eindringlichste ein schärften, doch brachte er nicht den Mut auf, den bereits Getauften die Rückkehr zum Judentum zu gestatten. Als der Bischof einer der Diözesen gegen die vom Christentum wieder abgefallenen Konvertiten den Arm der weltlichen Gewalt (brachium saeculare) anrief, glaubte Martin seinen Beistand nicht vorenthalten zu können. Einerseits dem Drucke von seiten der katholischen Geistlichkeit ausgesetzt, anderer seits von der Anziehungskraft des für jede Vergünstigung gezahlten jüdischen Geldes beeinflußt, fielen eben die Entschlüsse der Regie rung, wie dies aus den von ihr erlassenen Dekreten zu ersehen ist, bald nach der einen, bald nach der anderen Seite. So machte z. B. König Alfons V. im Jahre i4s8 den sizilianischen Juden zur Pflicht, die Missionspredigten des Mönches Matteo von Girgenti anzuhören, um schon zwei Jahre später, als die Juden durch ihre Abordnung den König darum angingen, ihnen diese Komödie, die nicht selten in eine Tragödie ausklang, zu erlassen, seinen Befehl, allerdings nicht ohne Entgelt, wieder rückgängig zu machen. Die aragonischen Gebieter hätten ohne die bei den Juden erhobenen hohen Steuern, wie die „Gabella“ (die bei Familienzuwachs, Eheschließung sowie bei Ab schluß von Handelsgeschäften gezahlten Abgaben), die „Gesia“ (Kopfsteuer) u. dgl. m., ihre Herrschaft über die Insel auch wohl kaum aufrechterhalten können. Darum ist es nur zu verständlich, daß Alfons die Juden Siziliens mit aller Kraft an die Insel fesseln und trotz ihrer großen Zahl auf keinen einzigen von ihnen verzichten wollte: als im Jahre x455 eine Gruppe von Juden aus Palermo, Mes sina und Catania Anstalten traf, nach Jerusalem auszuwandern, wurde sie angehalten und wegen des Versuches, dem Staate Geld zu ent ziehen, d. h. die königlichen Einkünfte zu verringern, streng zur Verantwortung gezogen. Ungeachtet all dieser mittelalterlichen Gepflogenheiten war die Lage der sizilianischen Juden unvergleichlich besser als die ihrer Brü der in den anderen Ländern Westeuropas. Sie waren in ihrer wirt schaftlichen Tätigkeit nach wie vor nicht auf einzelne festumrissene Erwerbszweige, geschweige denn ausschließlich auf den Geldhandel beschränkt, sondern übten hier die verschiedensten Handwerke aus, betätigten sich in der Landwirtschaft, namentlich im Gartenbau und in der Seidenzucht, befaßten sich mit der Ein- und Ausfuhr von Wa