Deutschland im XIV. und XV. Jahrhundert 33o mitsamt seiner Gemeinde der Wut der Menge zum Opfer fielen. Um den „Judenmeister“ vor dem sicheren Verderben zu bewahren, ließ ihn der Stadtrat in Schutzhaft nehmen (i474)« Kaiser Friedrich III. forderte hierauf, daß der Häftling, als sein Kammerknecht, auf freien Fuß gesetzt werde; als ihm jedoch der Bescheid des Magistrats zu teil wurde, daß dies ohne Gefahr für das Leben des Rabbiners nicht geschehen könnte, drang er darauf, daß die Entscheidung der gan zen Sache bis zu seinem persönlichen Eintreffen in Regensburg auf geschoben werde. Inzwischen waren die nach dem Verbleib der Kin derleiche sowie nach dem der Eltern des angeblich Ermordeten an- gestellten Nachforschungen völlig ergebnislos verlaufen. Der einem strengen Verhör unterzogene Angeber Vajol mußte schließlich ge stehen, daß er den Rabbiner grundlos verleumdet hätte. So beschloß denn das Gericht, ohne die Ankunft des Kaisers abzuwarten, den schuldlosen Rabbiner wieder zu enthaften, den Verleumder aber auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen. Die antijüdische Agitation fand jedoch gar bald neue Nahrung. Der Prozeß von Trient, der ganz Deutschland in Atem hielt, versetzte auch in Regensburg die Gemüter von neuem in Wallung. Es fand sich wiederum ein käuflicher Täufling, der die Aussage machte, daß einige Jahre früher die Juden auch in Regensburg christliche Kin der zu Tode gemartert hätten. Der gerade damals aus Rom heimge kehrte Bischof Heinrich, der in der päpstlichen Residenz in die Trien- tiner Akten Einsicht genommen hatte, faßte nun den Plan, auch in seiner Diözese nach dem bewährten Vorbild einen Prozeß zu inszenie ren. Er verstand es, sich den Beistand der Mehrheit des Stadtrates zu sichern, dem ja im Falle der Verurteilung der jüdischen Gemeinde und ihrer Vertreibung aus Regensburg eine recht ansehnliche Beute winkte, da das ganze jüdische Viertel dann der Stadt unentgeltlich zufallen mußte. Man begann damit, daß man sechs Juden in Haft nahm. Die Tortur, der man die Verhafteten unterzog, war so grauen voll, daß die Unglücklichen alle ihnen angedichteten Verbrechen ge standen und überdies nach dem Diktat der Henkersknechte die Na men von Mittätern angaben. Es konnte nicht ausbleiben, daß auch die Gebeine der „Märtyrer“ zutage gefördert wurden, wiewohl sogar vernünftig denkende Christen sich der Annahme nicht verschließen konnten, daß die Leichenüberreste von den Urhebern des Prozesses selbst an dem betreffenden Orte verscharrt worden waren. Nachdem so