272 Zweites Kapitel Die Zerstörung des französischen Zentrums ( I 3 l 5 — I 3p4) § 39. Die Rückkehr der Exulanten. Der Zug der Pastorellen und die Verleumdung durch die Aussätzigen Nachdem Philipp der Schöne im Jahre i3o6 die Juden aus Frank reich ausgewiesen hatte (oben, § 5), ging er bei der Liquidation ihres Besitzes in einer Weise vor, die die Landesbevölkerung den Auszug der jüdischen Mitbürger bald aufs schwerste bereuen ließ. Der beute gierige König setzte allenthalben seine Vertrauensmänner ein, die das beschlagnahmte jüdische Eigentum flüssig zu machen und die von Christen bei Juden aufgenommenen Darlehen einzutreiben hatten. Diese Realisierung der vom König gemachten Beute nahm eine Reihe von Jahren in Anspruch und war mit den allergrößten Schwierig keiten verbunden. Viele Exulanten hatten nämlich vor ihrem Abzug ihr bewegliches Gut Christen anvertraut, und so sahen sich die mit der Beschlagnahme betrauten königlichen Agenten genötigt, bei den der Hehlerei verdächtigen Personen Haussuchungen vorzunehmen, was den Landeseinwohnern nicht wenig Unannehmlichkeiten bereitete. Noch schwieriger gestaltete sich die Eintreibung der Schulden, namentlich in den Fällen, wo die Schuldverschreibungen abhanden gekommen waren. Die christlichen Schuldner pflegten sich in solchen Fällen entweder überhaupt nicht zu melden oder zu versichern, daß sie ihre Schulden bereits den jüdischen Kreditgebern zurückgezahlt hätten, während die bestechlichen Beamten bei diesen Betrügereien gegen einen entsprechenden Teil der jüdischen Beute gern ein Auge zudrückten. Es kam so weit, daß der König einige jüdische Gläubiger ins Land zurückberief, damit sie seine säumigen Schuldner nam