§ 35. Die Erfolge der klerikalen Reaktion 247 richtsbarkeit sowie überhaupt das Recht, Wahlrichter, „Alkalden“, zu bestellen, entzogen werde, doch weigerte sich der König, an dieser Grundfeste der jüdischen Autonomie zu rütteln. Ebenso widersetzte er sich den Forderungen, die auf eine völlige Unterdrückung des jüdischen Kreditgeschäftes und auf die Aufhebung des den jüdischen Gläubigern den Christen gegenüber gewährleisteten Rechtsschutzes hinausliefen. Hingegen sah sich der König genötigt, der Partei der Klerikalen und der Adligen in einem anderen Punkte nachzugeben, in dem sich sein Vater Heinrich als durchaus unnachgiebig erwiesen hatte. Er versprach, fürderhin keine Juden mehr als Finanzagenten oder Steuerpächter an seinem und des Infanten Hofe anzustellen (i385). Seit dieser Zeit treten uns in der Tat jüdische Schatzmeister und „Almojarifen“ am kastilischen Hofe immer seltener entgegen. Darüber hinaus machte Juan auch der Geistlichkeit manche Kon zessionen: er untersagte den Juden, näheren Umgang mit Christen zu pflegen, christliche Wärterinnen und Ammen zu halten, sogar die ungläubigen Mauren zum jüdischen Glauben zu bekehren und schließ lich jenes Fluchgebet zu sprechen, das der Renegat Abner-Alfons sei nerzeit zum Gegenstand einer Denunziation gemacht hatte (oben, § 33). Der Klerikalismus faßte eben in den höheren Kreisen der kasti lischen Gesellschaft immer festere Wurzeln. So gelang es denn den ka tholischen Priestern, die Erlaubnis zu erwirken, jüdische Gelehrte zu öffentlichen Disputationen aufzufordern. Die Parteien waren frei lich bei solchen Wettkämpfen durchaus nicht gleich gestellt: wäh rend nämlich die Priester die Glaubenslehren des Judaismus nach Belieben mißdeuten durften, mußten sich die Rabbiner in ihrer Kri tik der christlichen Dogmen größte Zurückhaltung auferlegen, da sie stets den Zorn der Machthaber oder die Wutausbrüche der Menge zu befürchten hatten. Bei diesen religiösen Diskussionen pflegte die christliche Geistlichkeit gewöhnlich getaufte Juden als ihre Wort führer vorzuschieben, und so arteten die Disputationen, wie schon früher in Frankreich und Aragonien, auch hier gar oft in ein öf fentliches Ketzergericht über das grundlos verleumdete Judentum aus. Als ein solcher öffentlicher Ankläger des Judentums tat sich um jene Zeit in Kastilien besonders der „neubekehrte“ Missionar Johann aus Valladolid (Johannes Conversus) hervor. Er war es, der auf der im Beisein des Erzbischofs von Toledo in Burgos veranstalteten Dispu