§ 24. Österreich, Böhmen und Ungarn i85 dynastie in gewissem Maße von ihren jüdischen Finanzagenten mate riell abhängig: von den Steuerpächtern und den Steuereinnehmern, von den Pächtern des Salzregals und den „Monetariern“ (den Münz meistern). Unter König Andreas II. (i2o5—12 35) waren einige die ser Finanzmagnaten Amtspersonen gleichgestellt und trugen ebenso wie in Österreich den Titel von „Kammergrafen“ (comites camerae). Einer der Vertreter dieser Hochfinanz namens Teckanus besaß in Un garn und Österreich weitausgedehnte Ländereien sowie ein palast artiges Haus in Wien und vermittelte die Finanzgeschäfte zwischen dem ungarischen König und dem österreichischen Erzherzog. Der von den hochgestellten Juden bei Hofe erlangte Einfluß em pörte aufs tiefste sowohl die ungarischen Edelleute, die ein Monopol recht auf alle Ämter und Würden zu haben glaubten, wie auch die geistlichen Würdenträger, die in dem Aufstieg der Juden eine fla grante Verletzung des erst kürzlich auf dem römischen Konzil vom Jahre 1215 proklamierten Dogmas von der ewigen Knechtschaft des jüdischen Volkes erblickten. Gegen den liberalen König erhob sich eine so stürmische Agitation, daß er sich gezwungen sah, dem Adel eine „goldene Bulle“ zu verleihen (1222), in der er sich verpflich tete, die Vorrechte des adeligen Standes zu wahren und weder Juden noch Muselmanen die Steuern, die Zölle oder das Münzregal, insofern sie dadurch mit amtlichen Befugnissen ausgestattet würden, in Pacht zu geben. Indessen vermochte der König sein Versprechen nicht zu halten, da der Verzicht auf die Dienste der rührigen jüdischen Finanz männer mit dem Verzicht auf gesunde finanzielle Verhältnisse gleich bedeutend war. So sah er sich denn bald genötigt, Juden erneut zur Steuereintreibung heranzuziehen. Auch vermochte der König, unge achtet des bestehenden kirchlichen Verbotes, den muselmanischen Grundbesitzern nicht zu verwehren, christliche Leibeigene als Arbeits kräfte zu verwenden. Dies bewog nun den ungarischen Erzbischof, an den Papst Gregor IX. eine zornsprühende Beschwerde zu richten: Juden und Sarazenen rissen — so schrieb er — die Herrschaft im Lande an sich, befreundeten sich mit Christen, ja träten sogar in unerlaubten Verkehr mit Christinnen, verleiteten die Christen zu ihrem Glauben u. dgl. m. Der Papst schrieb hierauf dem Erzbischof vor, jeden, der sich die Begünstigung Andersgläubiger zuschulden kommen lassen sollte, von der Kommunion und der Teilnahme an